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Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der DeuilLaBarreStraße aus Richtung HGOberErlenbach vornehmen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

31.08.2023

Antrag Ortsbeirat

Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der DeuilLaBarreStraße aus Richtung HGOberErlenbach vornehmen

Details im PARLIS OF_260-15_2023
15.09.2023

Anregung Ortsbeirat

Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der DeuilLaBarreStraße aus Richtung HGOberErlenbach vornehmen

Details im PARLIS OM_4459_2023
10.11.2023

Stellungnahme des Magistrats

Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der Deuil-La-Barre-Straße aus Richtung HGOberErlenbach vornehmen

Details im PARLIS ST_2333_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4459 entstanden aus Vorlage: OF 260/15 vom 31.08.2023

Betreff: Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der Deuil-La-Barre-Straße aus Richtung HG-Ober-Erlenbach vornehmen Der Magistrat wird gebeten, in der Deuil-La-Barre-Straße aus Richtung HG-Ober-Erlenbach kommend schon 300 Meter vor dem Ortseingangsschild Nieder-Eschbach die zurzeit erlaubten 70 km/h auf 50 km/h zu begrenzen.

Begründung:

300 Meter vor dem Ortseingang steht das Schild "Vorsicht Schleudergefahr" (siehe Foto). Ab da geht es in eine abschüssige Rechtskurve, in die nach 200 Metern rechts ein landwirtschaftlicher Weg, kaum vorher erkennbar, einmündet. An dieser Stelle kam es in Vergangenheit zu mindestens einem polizeilich aufgenommenen Unfall. Bei einer vor der Kurve beschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h wird nicht nur die benannte Strecke sicherer, sondern auch die 30er-Zone unmittelbar nach der Ortseinfahrt eher akzeptiert. An dem schon vorhandenen Mast könnte das Schild kostengünstig installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2023, ST 2333 Aktenzeichen: 32-1