Der S-Bahnhof Berkersheim muss für Harheimer Busfahrende und andere erreichbar bleiben - bei Wind und Wetter
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 452 entstanden aus Vorlage: OF 21/14 vom 20.06.2021 Betreff: Der S-Bahnhof Berkersheim muss für Harheimer Busfahrende und andere erreichbar bleiben - bei Wind und Wetter Der Magistrat wird gebeten, zeitgleich zur Verlegung der Bushaltestelle "Berkersheim Bahnhof" der Buslinie 25 an die Behelfshaltestelle, circa 200 Meter in Richtung Niddabrücke, (aktuelle Planung der DB) sicherzustellen, dass Harheimer Busfahrende sicher den S- Bahnhof Berkersheim erreichen können. Dazu gehört die Ausbesserung der Straße, Verbreiterung, ggf. Einebnung des Bürgersteigs und die Sicherstellung einer funktionierenden Straßenbeleuchtung und eines Winterdienstes.
Begründung:
Während der Übergangsphase bis zur Errichtung der finalen Brückenlösung und einer finalen Bushaltestelle wird die Endhaltestelle der Buslinie 25 ("Berkersheim Bahnhof") verlegt. Der Weg von der aktuell von der DB geplanten Behelfshaltestelle zum S-Bahnhof führt entlang einer maroden Straße mit Straßenschäden, einem sehr engen Bürgersteig und einer Steigung. Menschen, die nicht gut zu Fuß oder z. B. mit Kinderwagen oder Rollatoren unterwegs sind, müssen hier unterstützt werden, damit sie die S-Bahn weiterhin nutzen können. Dieses gilt besonders bei Dunkelheit und schlechten Witterungsverhältnissen, wie z. B. im Winter. Daher fordert der Ortsbeirat die Ausbesserung der Straße inkl. einer Verbesserung des Weges für Verkehrsteilnehmende zu Fuß oder per Rad und die Sicherstellung, dass dieser Weg auch bei Dunkelheit, Schnee und Glätte benutzbar bleibt. Hinweis: Eine solche Ausbesserung könnte durch eine Einrichtung der Behelfshaltestelle an andere Stelle (Höhe Berkersheimer Bahnweg 37) vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2065 Beratung im Ortsbeirat: 14
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des OBR 14 am 29.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 14