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Standort der Haltestelle für den Bus 25 am Berkersheimer Bahnhof nach Schließung des beschrankten Bahnübergangs BÜ 99

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 453 entstanden aus Vorlage: OF 22/14 vom 20.06.2021 Betreff: Standort der Haltestelle für den Bus 25 am Berkersheimer Bahnhof nach Schließung des beschrankten Bahnübergangs BÜ 99 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob nach der Schließung des Bahnübergangs BÜ 99 am Berkersheimer Bahnhof die Haltestelle der Buslinie 25 und die Wendeschleife nicht an der von der DB Netz AG vorgesehenen Position gegenüber des Berkersheimer Bahnwegs 38, sondern an dem etwa 200 Meter näheren Standort südwestlich der Hausnummer 37, und damit etwa am heutigen Standort, eingerichtet werden kann. Die erforderliche Wendeschleife kann ebenfalls auf der unmittelbar neben der Hausnummer 37 liegenden Fläche eingerichtet werden, die im Besitz der Stadt Frankfurt ist. Quelle: Openstreetmap

Begründung:

Diese sogenannte "provisorische" Haltestelle wird mehrere Jahre lang, und zwar bis zur Fertigstellung einer Omegabrücke am Berkersheimer Bahnhof, benötigt, die aber bislang weder beschlossen noch planfestgestellt ist, und deren Fertigstellungszeitpunkt aktuell in weiter Ferne liegt. Der genannte Standort verkürzt den Weg für die Fahrgäste zum oder vom Bahnsteig erheblich und ermöglicht zudem die wichtige Abstimmung der Fahrten mit den Ankunftszeiten der S 6 aus Frankfurt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 392 Beratung im Ortsbeirat: 14

Beratungsergebnisse:

6. Sitzung des OBR 14 am 29.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 14 am 10.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 14 am 07.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 13