Skip to main content

Treffmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger auf dem Gelände in der Kollwitzstraße

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4551 entstanden aus Vorlage: OF 334/7 vom 22.09.2023 Betreff: Treffmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger auf dem Gelände in der Kollwitzstraße Der Ortsbeirat begrüßt grundsätzlich die von der Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete und der KEG vorgestellten Planungen für das Areal Kollwitzstraße 5 bis 7, bittet den Magistrat jedoch sicherzustellen, dass die folgenden Punkte umgesetzt werden: 1. Der im Bestandsgebäude vorgesehene Gemeinschafts- bzw. Multifunktionsraum kann an zwei Tagen pro Woche zwischen 18:00 Uhr und 22:00 Uhr auch von Vereinen und Initiativen im Stadtteil reserviert und exklusiv genutzt werden. Weitere Nutzung aus dem Stadtteil ist mit dem Träger der Wohneinrichtung abzusprechen. Die Nutzung erfolgt kostenfrei bzw. für eine geringe Reservierungsgebühr. 2. In den geplanten Neubau auf dem Areal wird ein Multifunktionsraum mit separatem Eingang integriert, der von allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Vereinen und Initiativen genutzt/reserviert werden kann. Die Konditionen für eine Anmietung orientieren sich maximal an den Konditionen der Saalbau für Räume in vergleichbarer Größe. 3. Das Außengelände kann mindestens drei Mal im Jahr - nach Absprache mit dem Einrichtungsträger - kostenfrei für Tagesveranstaltungen genutzt werden, sofern in Westhausen aktive Initiativen bzw. Vereine einen entsprechenden Bedarf anmelden. Es ist sicherzustellen, dass bei diesen Veranstaltungen die Toiletten des Multifunktionsraums im Bestandsgebäude genutzt werden können. 4. Der geplante Neubau ist schnellstmöglich zu errichten.

Begründung:

In Westhausen existieren, mit Ausnahme der kleinen Außenstelle des Quartiersmanagements, keine Treffmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger. Mit dem Ankauf des Geländes Kollwitzstraße 5 bis 7 war die Hoffnung verbunden, dass solche Möglichkeiten realisiert werden. Bei der Vorstellung im Ortsbeirat entstand der Eindruck, dass der vorhandene Multifunktionsraum im Bestandsgebäude im Prinzip nur von den dort untergebrachten Menschen bzw. für örtliche Aktivitäten mit den dort lebenden Menschen nutzbar ist. Auch wenn die Privatsphäre der Untergebrachten geschützt werden muss, wäre eine solche Nutzungsform nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Auch in der Übergangszeit sollte daher eine zeitlich stark eingeschränkte Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger möglich sein. Mit Fertigstellung des Neubaus sollten dann Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, deren Hauptzweck die Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger ist. Dies schließt die Nutzung durch den Träger der Einrichtung und die untergebrachten Menschen natürlich nicht aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2024, ST 138