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Haltestellen für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek auf dem Schönplatz - Sachstandsanfrage

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.11.2018

Anregung Ortsbeirat

Haltestellen für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek auf dem Schönplatz (Ecke Schönstraße und Hardenbergstraße) und auf dem Schulhof von Karmeliter- und Weißfrauenschule

Details im PARLIS OM_4015_2018
18.04.2019

Antrag Ortsbeirat

Haltestellen für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek auf dem Schönplatz - Sachstandsanfrage

Details im PARLIS OF_928-1_2019
07.05.2019

Anregung Ortsbeirat

Haltestellen für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek auf dem Schönplatz - Sachstandsanfrage

Details im PARLIS OM_4592_2019
02.09.2019

Antrag Ortsbeirat

Haltestellen für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek auf dem Schönplatz (Ecke Schönstraße und Hardenbergstraße) und auf dem Schulhof von Karmeliter- und Weißfrauenschule - Sachstandsanfrage

Details im PARLIS OF_1063-1_2019
17.09.2019

Anregung Ortsbeirat

Haltestellen für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek auf dem Schönplatz (Ecke Schönstraße und Hardenbergstraße) und auf dem Schulhof von Karmeliter- und Weißfrauenschule - Sachstandsanfrage

Details im PARLIS OM_5158_2019
03.02.2020

Stellungnahme des Magistrats

Haltestellen für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek auf dem Schönplatz - Sachstandsanfrage

Details im PARLIS ST_159_2020
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4592 entstanden aus Vorlage: OF 928/1 vom 18.04.2019

Betreff: Haltestellen für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek auf dem Schönplatz - Sachstandsanfrage
Vorgang: OM 4015/18 OBR 1 Der Magistrat wird aufgefordert, zu der
Anregung vom 27.11.2018, OM 4015
, gegenüber dem Ortsbeirat Stellung zu nehmen und baldmöglichst auf dem sogenannten Schönplatz und möglichst auch auf dem Schulhof von Karmeliterschule und Weißfrauenschule Haltestellen für den regelmäßigen wöchentlichen Besuch des Bücherbusses der Fahrbibliothek der Stadtbücherei einzurichten.

Begründung:

Die Planung wurde bisher weder umgesetzt noch vorgestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4015
Antrag vom 02.09.2019, OF 1063/1 Anregung an den Magistrat vom 17.09.2019, OM 5158 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 159
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 26.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41 2