Barrierefreiheit bei der Einrichtung von Baustellen beachten
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.05.2019, OM 4655 entstanden aus Vorlage: OF 803/2 vom 25.04.2019 Betreff: Barrierefreiheit bei der Einrichtung von Baustellen beachten Der Magistrat wird gebeten, bei der Einrichtung von Baustellen bzw. den damit einhergehenden Absperrungen wieder verstärkt auf den Erhalt der Barrierefreiheit zu achten und die erforderlichen Genehmigungen mit entsprechenden Auflagen zu versehen.
Begründung:
In letzter Zeit hat es in Bockenheim wiederholt Beschwerden von Bewohnern über Absperrmaßnahmen im Zuge von Bauvorhaben gegeben, so z. B. zuletzt im Bereich der Ecke Wurmbachstraße/Am Weingarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1817 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 0