Temporärer Abbau der Radwegweiser nach Nieder-Erlenbach und Ober-Erlenbach
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4684 entstanden aus Vorlage: OF 265/15 vom 04.10.2023 Betreff: Temporärer Abbau der Radwegweiser nach Nieder-Erlenbach und Ober-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Beschilderung der Radverbindung zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach den im Radfahrportal genannten Kriterien für die Aufnahme in das Rad netz entspricht.
Begründung:
Am Ortsausgang von Nieder-Eschbach Richtung Nieder-Erlenbach und Ober-Erlenbach gibt es grün-weiße Radwegweiser, die eine Radverbindung Richtung Nieder-Erlenbach bzw. Ober-Erlenbach ausweisen. Zudem werden auf dem Radfahrportal der Stadt Frankfurt am Main (www.radfahren-ffm.de) die Straßenverbindungen zwischen Nieder-Eschbach und Nieder-Erlenbach bzw. Ober-Erlenbach als Teil des Radnetzes ausgewiesen. Laut Radfahrportal setzt sich das Radnetz zu einem großen Teil aus Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradschutzstreifen zusammen. Zum Radnetz zählen aber auch Fahrradstraßen, Nebenstraßen und Wirtschaftswege, auf denen es für den Radverkehr keine separate Führungsform gibt. Die Verbindungen nach Nieder-Erlenbach bzw. Ober-Erlenbach erfüllen jedoch keine der oben aufgeführten Bedingungen. Sie werden von Bussen des ÖPNV genutzt und es kommt regelmäßig zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch Berufspendler aus der Wetterau. Zudem dienen die Straßenverbindungen als Ausweichstrecke, wenn es auf den Autobahnen A 5 oder A 661 zu Stauungen kommt. Gefährdend für Radfahrer kommt dazu, dass die beiden Straßenverbindungen schmal, kurvenreich und unübersichtlich sind. Die beschriebene Gesamtsituation stellt eine erhöhte Gefahrenlage für Radfahrer dar. Quelle: https://www.radfahren-ffm.de/ mit eigenen Anmerkungen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 393 Beratung im Ortsbeirat: 15