Sicherheit für Rad- und Fußverkehr an der Goethe-Universität in der Fürstenberger Straße und der Siesmayerstraße verbessern
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für Rad- und Fußverkehr an der Goethe-Universität zu ergreifen. Dies umfasst das Zurückschneiden von Pflanzen, die Ausbesserung von Fahrbahnbelägen und die Prüfung der Benutzungspflicht des Radweges. Ziel ist es, die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und das Erscheinungsbild der Straßen zu verbessern.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten,
- a) die Büsche und Pflanzen, die in den abgetrennten (erhöhten) Fahrradweg der Fürstenberger Straße westlich des Bremer Platzes reinreichen, zurückzuschneiden;
b) nach der Ausfahrt am Universitätsgelände den Fahrbahnbelag der Fürstenberger Straße auszubessern;
c) den Teerbelag der Siesmayerstraße Richtung Botanischer Garten auszubessern und eine stufenlose Auffahrt von der Fahrbahn auf den Radweg zwischen Palmengarten und Botanischem Garten herzustellen;
- a) zu prüfen und berichten, wie der Rad- und Fußverkehr im Haltestellenbereich besser voneinander getrennt werden kann;
b) dies gemäß der Stellungnahme vom 01.02.2021, ST 199, bei der nächsten baulichen Instandsetzungsmaßnahme umzusetzen;
- zu prüfen, ob die Benutzungspflicht des Radweges auf der nördlichen Seite der Fürstenberger Straße entfallen und stattdessen der Radverkehr vom Reuterweg kommend im Mischverkehr oder auf einem abmarkierten Streifen auf der Fahrbahn geführt werden kann. Der dann freiwerdendeBereich des derzeitigen Radwegestücks könnte dann einer Erweiterung der angrenzenden Baumscheiben dienen.
Begründung
Wunsch von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern aus dem Westend. Dies soll die Sicherheit der Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer vor allem bei Dunkelheit erhöhen, sowie das Erscheinungsbild der Fürstenberger Straße am Universitätsgelände und an der Siesmayerstraße Richtung Botanischer Garten verbessern. Die Stellungnahme vom 01.02.2021, ST 199, konstatiert eine Benutzungspflicht auf dem Radwegstück zwischen Reuterweg und Uni-Zufahrt. Es ist aber möglich, dass sich diese Ansicht inzwischen verändert hat. Problematisch ist hier zum einen der Pflegeaufwand der Hecke, wie in der Anregung beschrieben, dem nicht immer rechtzeitig nachgekommen wird. Zum anderen schwenkt der Radweg aber, bevor er auf die Fahrbahn geführt wird, noch direkt neben den Fußweg ein, was Unfallpotenzial birgt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Juni 2020OFOF 1090/2Radweg Fürstenberger StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 21. September 2020VV 1771Radweg Fürstenberger StraßeAnfrage
- 1. Februar 2021STST 199Radweg Fürstenberger StraßeStellungnahme
- 23. September 2023OFOF 753/2Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger an der GoetheUniversität in der Fürstenberger Straße und der Siesmayerstraße verbessernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. Oktober 2023OFOF 769/2Sicherheit für Rad- und Fußverkehr an der GoetheUniversität in der Fürstenberger Straße und der Siesmayerstraße verbessernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. November 2023Sie sind hierOMOM 4717Sicherheit für Rad- und Fußverkehr an der GoetheUniversität in der Fürstenberger Straße und der Siesmayerstraße verbessernDirektanregung
- 15. März 2024Antwort des Magistrats · nach 197 WochenSTST 568Sicherheit für Rad- und Fußverkehr an der Goethe Universität in der Fürstenberger Straße und der Siesmayerstraße verbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats