Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Erneuerbare Energieversorgung
Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 471 entstanden aus Vorlage: OF 96/2 vom 21.06.2021 Betreff: Ein lebenswertes Schönhof-Quartier entwickeln: Erneuerbare Energieversorgung Vorgang: M 31/21 Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 834 folgende Anregungen zur Energieversorgung zu berücksichtigen: Prüfung für alle Gebäude im Baugebiet, inwiefern auf den Dachflächen in Kombination zur geplanten Dachbegrünung konventionelle und/oder halbtransparente Fotovoltaikanlagen angebracht werden können. Sollte die Prüfung geeignete Flächen identifizieren, wird der Magistrat gebeten, die Bauverantwortlichen dazu anhalten, auf diesen geeigneten Flächen Fotovoltaikanlagen zu installieren. Mit den Bauverantwortlichen ist entsprechend zu verhandeln. Gegebenenfalls soll hier eine städtische Förderung Anreize schaffen.
Begründung:
Zur Erreichung der deutschen Klimaschutzziele ist ein zügiger und umfangreicher Ausbau der erneuerbaren Energien notwendig. Innerstädtisch besteht diesbezüglich noch großes ungenutztes Potenzial. Begrünung und Fotovoltaikanlagen auf Dachflächen sind sehr gut miteinander kombinierbar, wie auch die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 834 festhält: "Gründächer [. .] sind ‚kalte' Dächer, die deshalb auch sehr gut mit [F]otovoltaikanlagen harmonieren, da deren Stromertrag mit zunehmender Umgebungstemperatur sinkt." (Begründung zum Bebauungsplan Nr. 843, S.51, abrufbar unter https://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/M_31_2021_AN3_Begr.pdf). Studien zeigen, dass die Kombination zudem die Leistungsfähigkeit der Fotovoltaikanlage erhöht, da sich diese durch das Gründach weniger stark aufheizt und damit eher im Bereich ihrer optimalen Betriebstemperatur bleibt (https://epub.sub.uni-hamburg.de/epub/volltexte/2017/69300/ pdf/report30.pdf, siehe Abschnitt 4.4). Die Dachpflanzen schaffen durch ihre Verdunstungskälte also nicht nur einen kleinen Beitrag zur Kühlung der Umgebung, sondern kühlen damit gleichzeitig die Fotovoltaikanlage. Diese erzielt dadurch einen höheren Wirkungsgrad. Konventionelle Fotovoltaikmodule sind hierbei gut mit eher schattenliebenden Dachpflanzen kombinierbar. Halbtransparente Fotovoltaikanlagen schaffen eine gute Symbiose zwischen Stromerzeugung und sonnenaffineren Dachpflanzen, da sie Licht für die darunter befindliche Begrünung durchlassen. Über einen Mieterstromvertrag könnten die Bauverantwortlichen den von ihnen produzierten Solarstrom an ihre Mieterinnen bzw. Mieter in dem geplanten Bebauungsgebiet verkaufen. Hiervon können sowohl die Bauverantwortlichen als auch ihre Mieterinnen bzw. Mieter profitieren: Solarer Mieterstrom ist heutzutage üblicherweise günstiger als reiner Netzstrom und zugleich profitabel für die Vermieterinnen bzw. Vermieter (https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/defa ult/files/2017-11/VZ-NRW-Mieterstrom-2.pdf, siehe Abschnitte 2.3 und 3.1). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2077 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 61 00