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Möglicher Gewerbestandort westlich A 5/östlich L 3004

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 14.06.2019, OM 4756 entstanden aus Vorlage: OF 451/12 vom 03.06.2019 Betreff: Möglicher Gewerbestandort westlich A 5/östlich L 3004 Vorgang: V 1307/19 OBR 8 Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wird der Magistrat die im Rahmen der bisherigen Planungen für das "Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030" angestellten Überlegungen für die Flächen westlich der A 5 und östlich der L 3004 (s. als Anlage beigefügte Grafik zur Illustration), Neuentwicklung von Gewerbeflächen, weiter vorantreiben, auch wenn das "Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030" so nicht beschlossen werden sollte? 2. Falls die Frage bejaht wird, welche konkreten Überlegungen zur Entwicklung der vorgenannten Flächen gibt es bislang im Hinblick auf die Durchführung der Flächenentwicklung? Gibt es insbesondere Überlegungen, eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchzuführen? 3. Mit welchen Auswirkungen der Entwicklung der vorgenannten Flächen auf die verkehrliche Situation im Ortsbezirk 12 rechnet der Magistrat nach dem derzeitigen Stand der Überlegungen? Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat 12 über die weiteren Entwicklungen und Überlegungen betreffend der Flächen westlich der A 5 und östlich der L 3004 in gleicher Weise wie den Ortsbeirat 8 regelmäßig zu informieren und den Ortsbeirat 12 dazu anzuhören, da insbesondere zu vermuten ist, dass wesentliche Teile des Verkehrs, welcher durch etwaige neue Gewerbeflächen entsteht, insbesondere über die L 3019, durch den Ortsbezirk 12 fließen dürften.

Begründung:

Der Berichterstattung über das geplante "Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030" war zu entnehmen, dass die Flächen westlich der A 5 und östlich der L 3004 (s. als Anlage beigefügte Grafik zur Illustration), welche dem Riedberg unmittelbar gegenüberliegen, als mögliche Gewerbestandorte in Betracht gezogen wurden und ggf. noch werden. Ausgehend von der Berichterstattung entsteht der Eindruck, dass über diese Flächennutzung insoweit Einigkeit im Magistrat besteht. Vor diesem Hintergrund und da die genannten Flächen unmittelbar an den Ortsbezirk 12 angrenzen, wird der Magistrat um Beantwortung der vorgenannten Fragen sowie um Einbindung des Ortsbeirates 12 in die weiteren Entwicklungen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1307 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2060 Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0