Schienenersatzverkehr für Harheim während der Sperrung der S 6 im Januar und Februar 2024
Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4756 entstanden aus Vorlage: OF 164/14 vom 12.11.2023 Betreff: Schienenersatzverkehr für Harheim während der Sperrung der S 6 im Januar und Februar 2024 Der Magistrat wird gebeten, mit dem RMV und der traffiQ für den Zeitraum der Vollsperrung vom 2. Januar 2024 bis 18. Februar 2024 einen situationsadäquaten Schienenersatzverkehr (SEV) auszuarbeiten und einzurichten. In diesem Zeitraum ist mit einer erhöhten Nachfrage zu rechnen: Die Sperrung fällt größtenteils nicht in eine verkehrsärmere Ferienzeit. Darüber hinaus ist aufg rund der Witterung davon auszugehen, dass vermehrt Fußgänger und Radfahrer auf den öffentlichen Nahverkehr umsteigen werden. Für den SEV muss deshalb eine ausreichende Kapazität bereitgestellt werden.
Begründung:
Mehrwöchige Sperrpausen hatte es bereits in der Sommerferienzeit 2022 und 2023 gegeben. Harheim war dabei an den Schienenersatzverkehr "S6E-Bus" nur indirekt angeschlossen. Aber in diesen Wochen lagen die Schulferien, die Semesterferien an den Hochschulen und etliche Pendlerinnen und Pendler im ÖPNV konnten auf Radverbindungen ausweichen. Während der Sperrpause im Januar und Februar 2024 gibt es jedoch größtenteils keine Ferienzeit. Die Anzahl der Pendler morgens und abends, die schnell und pünktlich zur Schule, Uni und zum Arbeitsplatz kommen müssen, ist daher voraussichtlich deutlich höher. Zudem fällt die Alternative Fahrrad aus Gründen der erwartbar ungünstigen Witterung und möglicherweise deutlich eingeschränkter Sicherheit (nicht ausreichend geräumte Radwege, Dunkelheit in den Reisezeiten) aus, sodass mit einer höheren Zahl von Fahrgästen alleine schon aus diesem Grund gerechnet werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 391