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Offenes Haus der Kulturen

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 475 entstanden aus Vorlage: OF 101/2 vom 17.06.2021 Betreff: Offenes Haus der Kulturen 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Realisierungschancen er innerhalb der Jahre 2021 bis 2023 dafür sieht, das Studierendenhaus auf dem Campus Bockenheim in die angestrebte selbstverwaltete Trägerschaft des Vereins Offenes Haus der Kulturen e. V. zu überführen. 2. Der Magistrat wird zudem gebeten, dabei insbesondere auch auf den aus Sicht des Ortsbeirates 2 noch offenen Finanzierungsbedarf in Höhe von circa zehn Millionen Euro einzugehen, der sich wie folgt zusammensetzt: a) Differenz in Höhe von circa fünf Millionen Euro zwischen dem Kaufangebot des Trägervereins Offenes Haus der Kulturen e. V. in Höhe von 1,4 Millionen Euro und den Preisvorstellungen der Eigentümerin ABG Holding in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro; b) Finanzierungsbedarf in Höhe von fünf Millionen Euro des Trägervereins Offenes Haus der Kulturen e. V. in Form von verschiedenen Zuschüssen für die angestrebte Sanierung des Gebäudes. 3. Der Magistrat wird weiter gebeten, darauf hinzuwirken, dass a) eine vertragliche Anhandgabe mit dem Verein Offenes Haus der Kulturen e. V. abgeschlossen und damit eine belastbare Perspektive für die Entwicklung vom Studierendenhaus zum Offenen Haus der Kulturen ermöglicht wird; b) die vertragliche Anhandgabe noch in diesem Jahr für eine Dauer von zwei bis drei Jahren realisiert wird. 4. Der Magistrat ist herzlich eingeladen, dem Ortsbeirat 2 statt in schriftlicher Form ggf. im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung zu berichten.

Begründung:

Der Verein Offenes Haus der Kulturen e. V. hat mit seinem Umsetzungskonzept 2021 eine gehaltvolle und tragfähige Machbarkeitsstudie für den Übergang vom Studierendenhaus zum Offenen Haus erarbeitet. Um dem Verein den nächsten konstruktiven Schritt der Realisierung dieses für Bockenheim so wichtigen Projektes zu ermöglichen, fordert der Ortsbeirat eine vertragliche Anhandgabe über die kommenden zwei bis drei Jahre, spätestens ab Ende dieses Jahres. Erst damit hat der Verein die rechtliche Grundlage, fehlende Planungsinformationen zu erhalten sowie bereits geplante Finanzierungsmodelle weiter zu konkretisieren. Der breiten Zustimmung der politischen Entscheiderinnen bzw. Entscheider in Stadt und Land müssen nun die rechtlichen Vorrausetzungen folgen, auf deren Grundlage die bestehenden noch offenen Fragen geklärt werden können und sich das ehrenamtliche Engagement des Vereins weiter professionalisieren kann. Der Magistrat muss zu diesem Zeitpunkt eine Richtungsentscheidung treffen, ob das Offene Haus der Kulturen eine Entwicklungsperspektive erhält oder nicht. Das große Engagement der Vereinsmitglieder verdient den Respekt, darüber Klarheit zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2033 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 41