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Ausbau der Main-Weser-Bahn hier: Baustellenabfahrt an der B 3

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4761 entstanden aus Vorlage: OF 185/14 vom 03.06.2019 Betreff: Ausbau der Main-Weser-Bahn hier: Baustellenabfahrt an der B 3 Vorgang: OM 4258/19 OBR 14 Der Magistrat wird um dringende Bearbeitung der Vorlage vom 18.02.2019, OM 4258, gebeten.

Begründung:

Der Ortsbeirat ist befremdet, dass die genannten Vorlage innerhalb der geschäftsmäßigen Frist nicht beantwortet wurde. Bei der Vorstellung des Projektes und der öffentlichen Beschreibung im Mai 2017 hatte die DB Netz AG noch detailliert beschrieben, dass Erdmassen, Stahlbeton und Beton mit Lkws antransportiert werden und dafür eine Auf-/Abfahrt für den Baustellenverkehr an der B 3 eingerichtet wird und damit Lkw-Baustellenverkehr weitestgehend aus den Ortskernen herausgehalten werden. Ein Baubeginn der Straßenbauarbeiten für die Baustellenabfahrt an der B 3 ist aktuell jedoch absolut nicht erkennbar. Das ruft Zweifel hervor, ob die DB schon aus wirtschaftlichen Gründen die Baustellenzufahrt für den Schwerverkehr der Einfachheit halber durch Harheim führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2019, OM 4258 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1531 Beratung im Ortsbeirat: 14

Beratungsergebnisse:

36. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 10.02.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 14 am 18.05.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 14 am 17.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 14 am 14.09.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 14 am 26.10.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1531) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0