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Tiermisshandlungen im Rebstockpark

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 478 entstanden aus Vorlage: OF 106/2 vom 19.06.2021 Betreff: Tiermisshandlungen im Rebstockpark 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Tiere (Nutrias, Schwäne, Gänse und Enten) geschützt werden können. 2. Zudem wird der Magistrat gebeten, a) Schilder mit dem unmissverständlichen Hinweis auf eine Straftat bei Tiermisshandlungen aufzustellen; b) Schilder mit Telefonnummern von der Tierrettungsleitstelle 0700/95 29 52 95 sowie der Stadtpolizei 069/212-44044 (täglich 24-Stunden-Betrieb) aufzustellen; c) die Kontrollfrequenz durch die Stadtpolizei oder adäquater Dritter im Park zu erhöhen; d) Informationstafeln zu den Tierarten im Park aufzustellen, die über Nutzen und Bedrohung der Bestände informieren, ggf. in Kooperation mit dem NABU.

Begründung:

Der Rebstockpark ist für seine täglichen Besucher eine schöne grüne Oase in der Stadt, er lädt zum Verweilen und zum Erholen ein. Nutrias, Schwäne und verschiedene Gänse- und Entenarten nennen den Park ihr Zuhause, und wir können um jedes Leben dankbar sein. Immer wieder gibt es jedoch Tierquäler, die Nutrias, Schwäne, Gänse oder Enten verletzen, verstümmeln oder diese gar töten. Findet ein Besucher eines dieser Tiere oder beobachtet eine solch verächtliche Handlung, findet der Besucher keinen Hinweis darauf, wer zu Hilfe gerufen werden kann. Zudem muss jeder Tierquäler den eindeutigen Hinweis erhalten: in Frankfurt kommt keiner damit ungestraft davon! Laut § 18 TierSchG wird eine versuchte oder fahrlässige Tiermisshandlung als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einem Bußgeldverfahren geahndet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1772 Aktenzeichen: 32 0