Beschilderung der Sackgasse ergänzen - zweiter Versuch
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Bisheriger Verlauf
16.11.2023
01.12.2023
05.02.2024
Antrag Ortsbeirat
Beschilderung „Sackgasse ergänzen - zweiter Versuch“
Details im PARLIS OF_273-15_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Beschilderung der Sackgasse ergänzen - zweiter Versuch
Details im PARLIS OM_4858_2023Stellungnahme des Magistrats
Beschilderung der Sackgasse ergänzen - zweiter Versuch
Details im PARLIS ST_287_202416.11.2023
Antrag Ortsbeirat
Beschilderung „Sackgasse ergänzen - zweiter Versuch“
Details im PARLIS OF_273-15_202301.12.2023
Anregung Ortsbeirat
Beschilderung der Sackgasse ergänzen - zweiter Versuch
Details im PARLIS OM_4858_202305.02.2024
Stellungnahme des Magistrats
Beschilderung der Sackgasse ergänzen - zweiter Versuch
Details im PARLIS ST_287_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2023, OM 4858 entstanden aus Vorlage: OF 273/15 vom 16.11.2023
Betreff: Beschilderung der Sackgasse ergänzen - zweiter Versuch
Der Magistrat wird gebeten, in der Albert-Schweitzer-Straße am Anfang der Sackgasse zu den Häusern Nr. 52 bis 64 zusätzlich zur neu geplanten Beschilderung (357-51) das Verkehrszeichen (1008-34) "K eine Wendemöglichkeit" zu installieren. Begründung:
Eine Zusatzbeschilderung "Keine Wendemöglichkeit für Lkw" wurde mit dem Hinweis auf die StVO abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 287 Aktenzeichen: 32-1