Kiosk, SMART-Markt und foodsharing am Sozialzentrum Eckenheim
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, alternative Einkaufsmöglichkeiten sowie Foodsharing am Sozialzentrum Eckenheim zu erarbeiten, da der SMART-Markt geschlossen wurde und dem Kiosk-Betreiber gekündigt wurde. Ziel ist es, die sozialen Bedürfnisse der Anwohner langfristig zu sichern.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAnregung
Der Magistrat wird in Verbindung mit der ABG Frankfurt Holding, dem Frankfurter Verband, der Werkstatt Frankfurt, dem Quartiersmanagement sowie dem foodsharing e. V. umgehend gebeten,
- für den Bereich um das Sozialzentrum Eckenheim geeignete alternative Einkaufsmöglichkeiten zu erarbeiten, nachdem der SMART-Markt geschlossen und jetzt auch noch dem Betreiber des sehr beliebten Kiosks gekündigt wurde;
- wie unter anderem zu 1. auch das vor Ort erforderliche Foodsharing inkl. eines geeigneten und belieferbaren Fairteilers künftig berücksichtigt werden kann. Der foodsharing e. V. stellt unter anderem Reinigung und Wartung des Fairteilers sicher.
Begründung
Der Ortsbeirat 10 ist vor Ort an einer möglichst ganzheitlichen und langfristigen Weiterbehandlung insgesamt interessiert. Die allgemeine sowie die persönlichen Betroffenheiten sind sehr groß, dass seit geraumer Zeit noch immer keine Lösung für die vor Ort benötigten, sozial sehr wichtigen Einrichtungen gefunden wurde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2023OFOF 706/10Kiosk, SMART-Markt und foodsharing am Sozialzentrum EckenheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Dezember 2023Sie sind hierOMOM 4863Kiosk, SMART-Markt und foodsharing am Sozialzentrum EckenheimDirektanregung
- 17. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1197Kiosk, SMART-Markt und foodsharing am Sozialzentrum EckenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3