Tischtennis in Eckenheim und Preungesheim
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Bisheriger Verlauf
20.11.2023
05.12.2023
12.08.2024
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Tischtennis in Eckenheim und Preungesheim
Details im PARLIS OM_4879_2023Stellungnahme des Magistrats
Tischtennis in Eckenheim und Preungesheim
Details im PARLIS ST_1469_202420.11.2023
05.12.2023
12.08.2024
Stellungnahme des Magistrats
Tischtennis in Eckenheim und Preungesheim
Details im PARLIS ST_1469_2024 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4879 entstanden aus Vorlage: OF 719/10 vom 20.11.2023
Betreff: Tischtennis in Eckenheim und Preungesheim
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und wo das vor Ort sehr wichtige, da ehrenamtlich über Vereine organisierte Tischtennis, das seit Jahrzehnten in der Turnhalle der Theobald-Ziegler- Schule stattgefunden hat, künftig sichergestellt werden kann, ohne dass dabei Schule oder Vereine Nachteile erleiden. Begründung:
Aufgrund sportlicher Erfolge durch Aufstieg gibt es für den Tischtennissport Platz- und Zeitprobleme. Der traditionsreiche Tischtennissport in Eckenheim und Preungesheim ist ein sehr wichtiger Bestandteil für die Freizeit sowie für die sportliche Betätigung der Menschen vor Ort. Tischtennis ist auf auskömmliche Hallenzeiten vor Ort angewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1469
Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52-0