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Jährlicher Stromverbrauch/Wärme durch Rechenzentren in den Stadtteilen

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S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 489 entstanden aus Vorlage: OF 23/11 vom 24.05.2021 Betreff: Jährlicher Stromverbrauch/Wärme durch Rechenzentren in den Stadtteilen Vorgang: B 474/20 Der Magistrat wird gebeten, den jährlichen Energieverbrauch der Rechenzentren, der seit 2017 vom Energiereferat erfasst wird, als Jahreswert zu veröffentlichen, und eine Projektion bis 2025 vorzunehmen. Dabei sollten getrennte Werte für die im Bericht B 474 genannten "Cluster" Seckbach, Fechenheim (Hanauer Landstraße), Sossenheim, Rödelheim, Ostend und Gallus/Gutleutviertel angeben werden. Als Beitrag zum lokalen Klimaschutz sollen aus dem Energieverbrauch der jeweilige CO2-"Fußabdruck" und die lokale Wärmebelastung der Stadtteile berechnet werden.

Begründung:

Die Anschlussleistung der Rechenzentren in der Region hat sich zwischen 2016 und 2019 von 200 MW auf 400 MW verdoppelt. Borderstep[1] prognostiziert für 2023 eine erneute Verdopplung auf 800 MW und 2025 die Abnahme von > 1200 MW: Das Energiereferat der Stadt Frankfurt erfasst seit 2017 den Stromverbrauch der Rechenzentren. Dieser Verbrauch ist für Gesamt-Frankfurt bzw. und alle Stadtteile mit vielen Rechenzentren eine wichtige Planungsgröße. Der Energieverbrauch von Rechenzentren entspricht grob der Wärmebelastung, die sie im entsprechenden Stadtteil erzeugen - ungeachtet möglicher Verbesserungen in der Energieeffizienz. Der Stromverbrauch der Rechenzentren kann ebenfalls als CO2-Äquivalent angegeben werden, auf diese Angabe hat u. a. die Menge an bezogenem Ökostrom Einfluss. Für die Planung von Wohnen und Gewerbe in den Stadtteilen ist es sehr wichtig, die drei Kenngrößen Energieverbrauch, Wärmelastung und CO2-Äquivalent der Rechenzentren für Frankfurt und die sogenannten "Cluster" für 2017 bis 2020 zu erfahren und vom Magistrat eine Abschätzung der Kenngrößen für die Jahre bis 2025 zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.09.2020, B 474 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1770 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 564 Aktenzeichen: 16 1