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Wichtige Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Seckbach und FechenheimNord wieder unverzüglich herstellen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

21.12.2023

Antrag Ortsbeirat

Wichtige Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Riederwald und FechenheimNord wieder unverzüglich herstellen

Details im PARLIS OF_538-11_2023
15.01.2024

Anregung Ortsbeirat

Wichtige Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Seckbach und FechenheimNord wieder unverzüglich herstellen

Details im PARLIS OM_4933_2024
12.02.2024

Antrag Ortsbeirat

Fuß- und Radweg Teufelsbruch

Details im PARLIS OF_564-11_2024
04.03.2024

Anregung Ortsbeirat

Fuß- und Radweg Teufelsbruch

Details im PARLIS OM_5195_2024
03.06.2024

Stellungnahme des Magistrats

Wichtige Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Seckbach und Fechenheim Nord wieder unverzüglich herstellen

Details im PARLIS ST_1108_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4933 entstanden aus Vorlage: OF 538/11 vom 21.12.2023

Betreff: Wichtige Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Seckbach und Fechenheim-Nord wieder unverzüglich herstellen Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Autobahn GmbH des Bundes dahin gehend zu verständigen, dass die für Fußgänger und Radfahrer wichtige Wegeverbindung zwischen Seckbach, Nähe des Parkhauses in der Borsigallee, und dem Stadtteil Fechenheim-Nord wiederhergestellt wird. Die Wege verbindung ist ein direkter Zubringer der Wohngebiete in Fechenheim-Nord zum ÖPNV (U-Bahn-Haltestelle "Borsigallee").

Begründung:

(Quelle: S. Neubauer) Trotz der Bauarbeiten war es vorgesehen, diese wichtige Verbindung aufrechtzuerhalten. Anwohner beschweren sich, dass der Weg nun gesperrt ist und der ÖPNV und wichtige Einkaufsmöglichkeiten nicht mehr direkt, sondern nur noch über Umwege erreicht werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.02.2024, OF 564/11 Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5195
Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1108
Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2