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Bodenmarkierungen für die Lauterbacher Straße

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 493 entstanden aus Vorlage: OF 31/11 vom 20.04.2021 Betreff: Bodenmarkierungen für die Lauterbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Lauterbacher Straße kurz nach der Hausnummer 5 eine Sperrmarkierung an der Absenkung und ab der Hausnummer 4 bis 18 Bodenwinkel rechtsseitig an den Ecken anzubringen

Begründung:

Seitdem die "Anlieger frei"-Zeichen vom Straßenverkehrsamt im Stadtteil entfernt wurden, ist der Parkdruck im Quartier erheblich angestiegen. Dadurch werden die letzten Flächen im Stadtteil zugeparkt. Das hat zur Folge, dass die Müllabfuhr erheblich bei ihrer Arbeit behindert wird. Oft werden die Mülltonnen der Hausnummern 1, 3 und 5 nicht abgeholt, weil die Absenkung zur Fahrbahn für die Mülltonnen zugeparkt ist. Dort gibt es keinerlei Markierung. Die Absenkung ist dort nur leicht ausgeprägt und versetzt zum Müllplatz an der städtischen Grünanlage. Es ist nicht für Fahrer erkennbar, dass diese Absenkung frei gehalten werden muss. Bei den Hausnummern 6 bis 18 können die Müllwagen weder vorwärts noch rückwärts einfahren, weil die Ecken zu den Sackgassen zugestellt werden. Das gleiche Problem hätten größere Rettungsfahrzeuge. Dort fehlen die Parkwinkel. Es gibt nur noch einen Parkwinkel an der Lauterbacher Straße 4 und am neu eingerichteten Behindertenparkplatz Lauterbacher Straße 12 Die klare Markierung, bis wohin und wo geparkt werden kann, wird sehr helfen, die Situation für die Rettungskräfte, Müllabfuhr und die Bürger zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1923 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66 7