Neubau Feuerwehrgerätehaus Harheim
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Bisheriger Verlauf
08.01.2024
22.01.2024
07.06.2024
03.02.2025
08.02.2025
17.02.2025
07.06.2024
17.02.2025
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 4991 entstanden aus Vorlage: OF 169/14 vom 08.01.2024
Betreff: Neubau Feuerwehrgerätehaus Harheim
Der Magistrat wird um Auskunft über den Stand der Planungen zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses gebeten. Insbesondere wird darum gebeten, eine aktualisierte "Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben von Gerätehäusern" vorzulegen und darzulegen, welchen Rangplatz das Harheimer Gerätehaus bei den stadtweiten Neu- und Umbauvorhaben einnimmt. Weiterhin wird der Magistrat um Auskunft über den Stand der Grundstücksakquise für die Rettungswache 10 gebeten. Begründung:
Im Stadtteil Harheim wird seit 2016 ein wertvolles, baureifes Grundstück für den Bau des Gerätehauses reserviert. Inzwischen wurde das Grundstück in Form eines Erbbaurechts von der BKRZ GmbH & Co. KG erworben. Der Magistrat teilte dem Ortsbeirat mit Datum von 13.01.2023 mit, dass der Neubau "im Rahmen eines aufgrund städtebaulicher Entwicklung notwendigen Gesamtkonzepts" erfolgen und dass dieses Gesamtkonzept auch die Verlagerung der Rettungswache 10 berücksichtigen soll. Es liegen dem Ortsbeirat vonseiten des Magistrats keine Informationen vor, inwieweit die Suche nach einem entsprechenden Grundstück den Stadtteil Harheim einbezieht und welche Auswirkungen diese Suche auf den Zeitplan für den Bau des Harheimer Gerätehauses hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1137 Antrag vom 03.02.2025, OF 225/14 Antrag vom 08.02.2025, OF 226/14 Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6516
Beratung im Ortsbeirat: 14
Beratungsergebnisse:
30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 37-0