Kleinmüllplätze Bergen und Enkheim vollumfänglich erhalten
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 4992 entstanden aus Vorlage: OF 233/16 vom 15.01.2024 Betreff: Kleinmüllplätze Bergen und Enkheim vollumfänglich erhalten a) Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Kofferraumservice der beiden Kleinmüllplätze in Bergen und Enkheim vollumfänglich, d. h. mit allen bisherigen Angeboten der Müllentsorgung, erhalten bleibt und auch zukünftig in keiner Weise eingeschränkt wird. b) Sollte das nicht möglich sein, wird der Magistrat aufgefordert, ein geeignetes Ersatzkonzept vorzulegen, in dem regelmäßig Elektrokleingeräte bei einem Elektrosammelmobil in Bergen und Enkheim abgegeben werden können.
Begründung:
In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, weil sich das Angebot in den Kleinmüllplätzen von Bergen und Enkheim verringert hat. Auch der FES Services-App ist zu entnehmen, dass dort tatsächlich bestimmte Arten von Müll (Elektrokleingeräte etc.) nicht mehr aufgeführt sind. Vor diesem Hintergrund ist zu vermuten, dass bei beiden Kleinmüllplätzen in Bergen sowie in Enkheim nach und nach das Angebot weiter reduziert wird und im Endergebnis eine Schließung zu befürchten ist. Der Ortsbeirat weist darauf hin, dass er gemäß § 82 Absatz 3 zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören ist und gemäß § 3 Absatz 1 GOOBR hierzu Vorschläge machen darf. Darüber hinaus wird auf den Grenzänderungsvertrag verwiesen, in dem im § 6 Absatz 5 ebenfalls festgehalten wird, dass vor einer Änderung der Nutzung städtischer Einrichtungen, Gebäude oder Grundstücke in Bergen-Enkheim eine Stellungnahme des Ortsbeirates einzuholen ist. Der Ortsbeirat 16 fordert nachdrücklich, dieses Anhörungsrecht zu beachten und verlangt, dass der Kofferraumservice der Kleinmüllplätze vollumfänglich erhalten bleibt und die Leistungseinschränkungen zurückgenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16