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Sicherheit auf der nördlichen Rampe der Carl-Ulrich-Brücke

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 501 entstanden aus Vorlage: OF 40/11 vom 24.05.2021 Betreff: Sicherheit auf der nördlichen Rampe der Carl-Ulrich-Brücke Der Magistrat wird aufgefordert, die Sicherheit für Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer und Fußgängerinnen bzw. Fußgänger im Bereich der nördlichen Brückenrampe der Carl-Ulrich-Brücke auf Fechenheimer Seite deutlich zu erhöhen. Dadurch, dass Busse und große Lkws die Brücke befahren, sind Fußgängerinnen und Fußgänger allein durch den Luftzug dieser großen Fahrzeuge, die den Gehweg teilweise in einem Abstand von weniger als einem Meter passieren, extrem in ihrer Unversehrtheit gefährdet. Der Magistrat wird gebeten, die oft überschrittene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im Bereich der Rampe zu überwachen. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert, an der Rampenauffahrt in südlicher Fahrtrichtung auf der westlichen Seite die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer davor zu schützen, dass der Auto- und Lkw-Verkehr am Übergang vom kombinierten Rad- und Fußweg auf die Fahrbahn in den Straßenraum des Radverkehrs einfährt. Diese Maßnahmen sind nur als kurzfristige Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu betrachten und ersetzen nicht die zeitnah einzuleitende Planung und Bau eines vollwertigen Rad-und Fußweg zur Überquerung des Mains an dieser Stelle.

Begründung:

Rund 15.000 Pkws und Lkws befahren pro Tag die Carl-Ulrich-Brücke zwischen Offenbach und Frankfurt-Fechenheim. Durch die Enge des Straßenraums im Bereich der nördlichen Brückenrampe auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt sind Fußgängerinnen bzw. Fußgänger und Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer einer permanenten Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt. Die in diesem Bereich geltende Geschwindigkeit von 30 km/h wird weder von dem Gros des motorisierten Verkehrs eingehalten noch wird die Einhaltung überwacht. Die wenigsten Fahrzeuge bleiben hinter dem Radverkehr, versuchen zu überholen und geraten so in "Tuchfühlung" mit dem Radverkehr, fahren immer wieder in die Spur des Radverkehrs ein. Entgegenkommende Fußgängerinnen bzw. Fußgänger und Personen mit Kinderwagen kommen auf dem Gehweg kaum aneinander vorbei. Eine Person muss in der Folge auf die Fahrbahn ausweichen. Busse fahren oft mit einem Abstand unter einem Meter am Fußgängerverkehr vorüber - alles ein unzumutbarer und zudem gefährlicher Zustand, dem mittlerweile seit Jahren tatenlos zugesehen wird. Die nördliche Fußgänger-Rampe muss dringlich in einen Zustand versetzt werden, der das sichere Queren der Brücke auch für die schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefahrlos und sicher ermöglicht. (Quelle: T. Dorn) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2148 Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 6