Barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße
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Bisheriger Verlauf
03.01.2024
26.01.2024
03.06.2024
Antrag Ortsbeirat
Barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße
Details im PARLIS OF_984-5_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße
Details im PARLIS OM_5055_2024Stellungnahme des Magistrats
Barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße
Details im PARLIS ST_1037_202403.01.2024
Antrag Ortsbeirat
Barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße
Details im PARLIS OF_984-5_202426.01.2024
Anregung Ortsbeirat
Barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße
Details im PARLIS OM_5055_202403.06.2024
Stellungnahme des Magistrats
Barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße
Details im PARLIS ST_1037_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5055 entstanden aus Vorlage: OF 984/5 vom 03.01.2024
Betreff: Barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Kreuzungsbereich Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße sowie den Eingangsbereich der Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e. V. (BSBH) barrierefrei umzugestalten. Begründung:
Der gesamte Kreuzungsbereich Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße samt Verkehrsinseln ist nicht barrierefrei. Auf der Mörfelder Landstraße 6 bis 8 befinden sich die Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbundes Hessen e. V. (BSBH). Für ihre Klienten ist es schwierig und gefährlich, diese Geschäftsräume aufzusuchen. Deshalb muss eine nachträgliche barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs an der Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße erfolgen. Die Umsetzung soll insbesondere Bodenindikatoren für Blinde und ein Bodenleitsystem umfassen, um die Sicherheit und Mobilität von Menschen mit Sehbehinderung zu gewährleisten. Des Weiteren sollen die Lichtsignalanlagen im genannten Kreuzungsbereich dringend mit Anforderungstastern sowie Zusatzfunktionen ausgestattet werden. Diese Zusatzfunktionen sollen das Auffinden der Signale und Freigabesignale sowie Vibratoren umfassen, um auch für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen eine sichere Überquerung zu ermöglichen. Im Kreuzungsbereich sollen die Mittelinseln, die teilweise abgesenkt sind, so umgebaut werden, dass sehbehinderte Menschen sie besser erkennen können. Dazu sollen Überquerungsstellen auf den Inseln angelegt und ein Blindenleitsystem installiert werden. Des Weiteren werden dringend Bodenindikatoren zum Auffinden des Eingangsbereiches der Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen benötigt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wäre nicht nur ein bedeutender Schritt in Richtung Barrierefreiheit, sondern auch ein Schritt für die Inklusion und Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer in diesem stark frequentierten Straßenraum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1037
Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1