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Verkehrsanbindung am Niederräder Gerichtsstandort sicherstellen

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5059 entstanden aus Vorlage: OF 992/5 vom 09.01.2024 Betreff: Verkehrsanbindung am Niederräder Gerichtsstandort sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, 1. falls noch nicht geschehen, mit den zuständigen Stellen (Staatsanwaltschaft, Zivilabteilung des Amtsgerichts, Verwaltung des Oberlandesgerichts und Justizprüfungsamt Ffm.) in Kontakt zu treten und zu klären, mit welchem Verkehrsaufkommen durch den Umzug an den Interimsstandort in die Hahnstraße 25 zu rechnen ist; 2. zu berichten, ob bestehende Buslinien durch eine Veränderung der Streckenführung die Station "Hahnstraße" anfahren können, um den Standort besser zu bedienen; 3. die Bushaltestelle "Hahnstraße" vorübergehend umzubenennen in "Hahnstraße (Justizzentrum)", sobald und solange das Gebäude von der Justiz genutzt wird; 4. vor dem S-Bahnhof "Niederrad" eine Beschilderung anzubringen, die den Weg zum Interimsstandort des Justizzentrums weist.

Begründung:

In diesem Jahr ziehen Teile des Justizzentrums von der Konstablerwache (Staatsanwaltschaft, Zivilabteilung des Amtsgerichts, Verwaltung des Oberlandesgerichts und Justizprüfungsamt Ffm.) aufgrund des Umbaus in die Interimsräumlichkeiten nach Niederrad, Hahnstraße 25, um (https://hessen.de/presse/baustelle-des-justizzentrums-an-der-konstablerwache-in -frankfurt-am-main-besucht). Durch den Umzug ändert sich für viele Jahre nicht nur der Arbeitsweg für 1.850 Bedienstete (zu den Zahlen vgl. https://www.frankfurter-anwaltsverein.de/wp-content/uploads/2022/02/stabsstelle- bau-eckpunkte-umbau-umzug.pdf), sondern auch der Weg für die Besucher des Justizzentrums. Am Standort Hahnstraße 25 ist deshalb mit einem höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen. Für Anwohner und die umliegenden Gewerbetreibenden könnte sich durch zunehmenden Pkw-Verkehr der Parkdruck erhöhen. Rund um den Interimsstandort bestehen zwar bereits Verkehrsanschlüsse, so ist die S-Bahn-Station "Niederrad" etwa acht Gehminuten entfernt, gleichwohl ist die Anbindung nicht mit der Qualität der "Konstablerwache" vergleichbar und nicht auf den Standort an der Hahnstraße 25 ausgelegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5