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Überprüfung der Einhaltung der Naturschutzbestimmungen im Berkersheimer Feld

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S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 507 entstanden aus Vorlage: OF 64/10 vom 22.06.2021 Betreff: Überprüfung der Einhaltung der Naturschutzbestimmungen im Berkersheimer Feld Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen einer Begehung prüft und berichtet, ob die Hinweise von Bürgern auf Verstöße im Berkersheimer Feld zutreffen. Das betrifft einerseits den immer weitergehenden Ausbau von Freizeitgärten auf beiden Seiten der Straße Am Dachsberg im Bereich des Grüngürtels, andererseits die illegalen Rodungen an der alten Straßenbahntrasse sowie Nutzungen von Freizeitgärten als Lagerflächen für gewerbliche Unternehmen am Heiligenstockweg Richtung Bad Vilbel oberhalb der Feldhallen.

Begründung:

Die Nutzung des Grüngürtels hat durch die Corona-Beschränkungen ohnehin stark zugenommen, sodass dieser seiner Aufgabe als Rückzugsgebiet für Flora und Fauna ohnehin immer schwerer nachkommen kann. Insofern ist es dringend erforderlich, dass die Einhaltung der geltenden Naturschutzregelungen und der Grüngürtelsatzung genau überwacht und durchgesetzt wird. Die wiederholten Beschwerden vonseiten der Bürger lassen eine grundsätzliche Überprüfung des gesamten Berkersheimer Feldes zu diesem Zweck geboten erscheinen. Da die zuständigen Behörden bestätigt haben, dass die von den Bürgern beanstandeten Maßnahmen nicht von ihnen durchgeführt worden sind, ist vom Magistrat zu überprüfen, ob es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt, um dann entsprechende Bußgeldverfahren einzuleiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1785 Aktenzeichen: 79 1