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Maßnahmen zur Anwohnersicherheit in der Korffstraße 26 beim Betreten des Bürgersteiges

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

01.09.2019

Antrag Ortsbeirat

Maßnahmen zur Anwohnersicherheit in der Korffstraße 26 beim Betreten des Bürgersteiges

Details im PARLIS OF_199-14_2019
16.09.2019

Anregung Ortsbeirat

Maßnahmen zur Anwohnersicherheit in der Korffstraße 26 beim Betreten des Bürgersteiges

Details im PARLIS OM_5112_2019
24.01.2020

Stellungnahme des Magistrats

Maßnahmen zur Anwohnersicherheit in der Korffstraße 26 beim Betreten des Bürgersteiges

Details im PARLIS ST_67_2020
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 16.09.2019, OM 5112 entstanden aus Vorlage: OF 199/14 vom 01.09.2019

Betreff: Maßnahmen zur Anwohnersicherheit in der Korffstraße 26 beim Betreten des Bürgersteiges
Der Magistrat wird gebeten, an dem o. g. Ort geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Gefährdung der Anwohner beim Zutritt zur Liegenschaft durch vorbeifahrende Fahrzeuge auf dem Bürgersteig zu eliminieren. Der Ortsbeirat denkt hier u. a. auch an Poller vor der Liegenschaft, wie sie auch schon aus gleichem Grund an den Nachbargrundstücken installiert wurden. Des Weiteren sollte auch gegenüber der Einfahrt, vor Haus Nr. 27, das rechtswidrige Parken erschwert werden, da dies dazu führt, dass Lieferungen und Umzüge der Anwohner behindert oder unmöglich gemacht werden. Hier könnte eine Markierung auf dem Straßenbelag hilfreich sein!

Begründung:

Bedingt durch die Parksituation in dieser Straße (Bäcker, Metzger), ist ein Durchkommen der Fahrzeuge oft nur dadurch möglich, dass auch der Bürgersteig von Lkw, Pkw und Bus als Fahrbahn genutzt wird. Dies bedingt, dass die Anwohner und Besucher der Liegenschaft beim Betreten und Verlassen des Grundstücks massiv gefährdet sind. Das Befahren des Bürgersteiges wird, wie an anderen Stellen im Stadtteil auch, durch den abgesenkten Randstein/Bürgersteig erst möglich! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 67
Beratung im Ortsbeirat: 14

Beratungsergebnisse:

38. Sitzung des OBR 14 am 10.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5