Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße
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Bisheriger Verlauf
08.08.2019
19.09.2019
31.10.2019
03.04.2020
Antrag Ortsbeirat
Außengastronomieflächen dürfen Fest auf der Berger Straße nicht gefährden
Details im PARLIS OF_702-3_2019Ortsbeirat Magistratsvorlage
Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße
Details im PARLIS OM_5197_2019Stellungnahme des Magistrats
Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße
Details im PARLIS ST_681_202008.08.2019
Antrag Ortsbeirat
Außengastronomieflächen dürfen Fest auf der Berger Straße nicht gefährden
Details im PARLIS OF_702-3_201919.09.2019
Anregung Ortsbeirat
Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße
Details im PARLIS OM_5197_201903.04.2020
Stellungnahme des Magistrats
Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße
Details im PARLIS ST_681_2020 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5197 entstanden aus Vorlage: OF 702/3 vom 08.08.2019
Betreff: Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße
Der Magistrat wird beauftragt, in die jährliche Anpassung der Genehmigung bzw. bei Neugenehmigung für die Außengastronomieflächen auf der unteren Berger Straße den folgenden Passus aufzunehmen: Die Außengastronomiefläche ist am ersten Juniwochenende ausgesetzt. Begründung:
Das Bergerstraßenfest ist eine feste Institution, die weit über die Frankfurter Stadtgrenze hinaus bekannt und beliebt ist. Solche Straßenfeste erhöhen die Attraktivität in den jeweiligen Stadtteilen, und insbesondere die lokalen Einzelhändler sowie Gastronomen profitieren von den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern. Beim Austragen eines Straßenfestes derartiger Größe steht die Sicherheit sowohl der Besucher als auch der Betreiber und Aussteller immer im Vordergrund. Um die hohen Sicherheitsauflagen zu erfüllen, sind weiterhin organisatorische und planerische Aspekte wie das Einhalten der Rettungsgassen oder das Absehen von Glasflaschen im Verkauf als auch finanzielle Aspekte zu berücksichtigen. Dies ist nur durch eine zentrale Koordination möglich und muss durch die Mitwirkung aller sich auf der Straßenfläche befindlichen Aussteller, Gastronomen und Betreiber bewirkt werden. Derzeit existiert hierfür kein rechtlicher Rahmen, da die Sondernutzungen für Sommergärten der ansässigen Gastronomen nicht zur Zeit des Straßenfestes ausgesetzt werden dürfen. Aus diesem Grund wird der Magistrat aufgefordert, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Stadtteilfestes ermöglichen und gleichzeitig die Zukunft des Bergerstraßenfestes sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
dazugehörende Vorlage: Anregung vom 31.10.2019, OA 497
Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2020, ST 681 Aktenzeichen: 66 5