Höchst: Attraktivitätssteigerung des Höchster Marktes
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Bisheriger Verlauf
18.02.2024
05.03.2024
21.10.2024
Antrag Ortsbeirat
Höchst: Attraktivitätssteigerung des Höchster Marktes
Details im PARLIS OF_943-6_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Höchst: Attraktivitätssteigerung des Höchster Marktes
Details im PARLIS OM_5204_2024Stellungnahme des Magistrats
Höchst: Attraktivitätssteigerung des Höchster Marktes
Details im PARLIS ST_1825_202418.02.2024
Antrag Ortsbeirat
Höchst: Attraktivitätssteigerung des Höchster Marktes
Details im PARLIS OF_943-6_202405.03.2024
Anregung Ortsbeirat
Höchst: Attraktivitätssteigerung des Höchster Marktes
Details im PARLIS OM_5204_202421.10.2024
Stellungnahme des Magistrats
Höchst: Attraktivitätssteigerung des Höchster Marktes
Details im PARLIS ST_1825_2024 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5204 entstanden aus Vorlage: OF 943/6 vom 18.02.2024
Betreff: Höchst: Attraktivitätssteigerung des Höchster Marktes
Aktuell findet eine intensive Diskussion zur Verkehrsführung rund um den Höchster Markt zu Marktzeiten statt. Die Diskussion um die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität des Höchster Marktes ist neben der Verkehrsführung auch von den Angeboten auf dem Markt selbst abhängig. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch die HFM-Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH (z. B. durch den Geschäftsführer Ralf Karpa) in einer der Sitzungen des Ortsbeirats im April oder Mai 2024 folgende Punkte vorzustellen: 1. Wie stellt sich die HFM für die Zukunft das Produktangebot des Höchster Marktes vor? 2. Wie sieht der offizielle Prozess aus, wenn sich potenziell neue Markthändlerinnen und Markthändler für einen Stand auf dem Höchster Markt interessieren? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1825 Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2