Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Wo Bäume ihre Kronen recken, das Fischerplätzchen mit Grün bedecken. Das Rauschen des Flusses, das Säuseln im Baum, ein Ort der Harmonie, ein wahrer Traum: Entsiegelung und Baumpflanzung an der Bushaltestelle „Schöne Aussicht“

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

16.02.2024

Antrag Ortsbeirat

Wo Bäume ihre Kronen recken, das Fischerplätzchen mit Grün bedecken. Das Rauschen des Flusses, das Säuseln im Baum, ein Ort der Harmonie, ein wahrer Traum: Entsiegelung und Baumpflanzung an der Bushaltestelle „Schöne Aussicht“

Details im PARLIS OF_1154-1_2024
05.03.2024

Anregung Ortsbeirat

Wo Bäume ihre Kronen recken, das Fischerplätzchen mit Grün bedecken. Das Rauschen des Flusses, das Säuseln im Baum, ein Ort der Harmonie, ein wahrer Traum: Entsiegelung und Baumpflanzung an der Bushaltestelle „Schöne Aussicht“

Details im PARLIS OM_5215_2024
21.10.2024

Stellungnahme des Magistrats

Wo Bäume ihre Kronen recken, das Fischerplätzchen mit Grün bedecken. Das Rauschen des Flusses, das Säuseln im Baum, ein Ort der Harmonie, ein wahrer Traum: Entsiegelung und Baumpflanzung an der Bushaltestelle „Schöne Aussicht“

Details im PARLIS ST_1812_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5215 entstanden aus Vorlage: OF 1154/1 vom 16.02.2024

Betreff: Wo Bäume ihre Kronen recken, das Fischerplätzchen mit Grün bedecken. Das Rauschen des Flusses, das Säuseln im Baum, ein Ort der Harmonie, ein wahrer Traum: Entsiegelung und Baumpflanzung an der Bushaltestelle "Schöne Aussicht" Der Magistrat wird gebeten, die an der zur Alten Brücke führenden Bushaltestelle "Schöne Aussicht" gelegenen drei Pkw-Parkplätze entsiegeln und mit Baumpflanzungen aus dem 10.000-Bäume-Programm versehen zu lassen.

Begründung:

Überflüssigkeit der Parkplätze: Die besagten Parkplätze an der Bushaltestelle zur Alten Brücke erweisen sich als überflüssig, da die Verwendung für den Fahrzeugverkehr an diesem Standort begrenzten Nutzen bietet. Die Umwidmung dieser Flächen bietet eine sinnvolle und nachhaltige Alternative. Notwendigkeit der Entsiegelung wegen des Klimawandels: Angesichts der globalen Herausforderungen des Klimawandels ist die Entsiegelung von Flächen von hoher Bedeutung. Die Entfernung von versiegelten Oberflächen trägt dazu bei, den Wasserhaushalt zu verbessern, Überhitzungseffekten entgegenzuwirken und die Lebensqualität in der Stadt zu steigern. Förderung des 10.000-Bäume-Programms: Die Integration von Baumpflanzungen im Rahmen des städtischen Programms ist eine effektive Maßnahme, um aktiv zum Klimaschutz beizutragen. Die Stadt Frankfurt am Main will sich in dieser Hinsicht vorbildhaft zeigen und einen Beitrag zur Erhöhung des Grünanteils in der Stadt leisten. Notwendigkeit von Bäumen in der sich erwärmenden Stadt: Angesichts des fortschreitenden Klimawandels ist es von essenzieller Bedeutung, verstärkt auf das Pflanzen von Bäumen zu setzen. Bäume tragen nicht nur zur Schaffung von Schatten und zur Verbesserung des Mikroklimas bei, sondern sind auch entscheidend für die Erhöhung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in unserer sich erwärmenden Stadt. Die Umsetzung dieser Maßnahme wird nicht nur zur Optimierung städtischer Flächen beitragen, sondern auch ein nachhaltiges und sichtbares Zeichen für den aktiven Umweltschutz setzen. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1812
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0