Strukturen für ein wirksames Stadttaubenmanagement schaffen
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Bisheriger Verlauf
16.02.2024
05.03.2024
30.08.2024
Antrag Ortsbeirat
Strukturen für ein wirksames Stadttaubenmanagement schaffen
Details im PARLIS OF_1183-1_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Strukturen für ein wirksames Stadttaubenmanagement schaffen
Details im PARLIS OM_5233_2024Stellungnahme des Magistrats
Strukturen für ein wirksames Stadttaubenmanagement schaffen
Details im PARLIS ST_1605_202416.02.2024
Antrag Ortsbeirat
Strukturen für ein wirksames Stadttaubenmanagement schaffen
Details im PARLIS OF_1183-1_202405.03.2024
Anregung Ortsbeirat
Strukturen für ein wirksames Stadttaubenmanagement schaffen
Details im PARLIS OM_5233_202430.08.2024
Stellungnahme des Magistrats
Strukturen für ein wirksames Stadttaubenmanagement schaffen
Details im PARLIS ST_1605_2024S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5233 entstanden aus Vorlage: OF 1183/1 vom 16.02.2024
Betreff: Strukturen für ein wirksames Stadttaubenmanagement schaffen
Der Magistrat wird gebeten, eine wirksame Anweisung an alle städtischen Institutionen und Beteiligungen (exklusiv Flughafen) zu erstellen, dass die ausführende Intuition für das Stadttaubenmanagement der zentrale Ansprechpartner für das Thema Stadttauben ist. Weiterhin soll die Anweisung regeln: 1. Maßnahmen zu Stadttauben bewegen sich streng innerhalb der gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und sind vorab mit dem Stadttaubenmanagement abzusprechen. Dies gilt auch für Vergrämungsmaßnahmen. 2. Dem Stadttaubenmanagement ist in begründeten Fällen Zutritt zu Grundstücken und Gebäuden zu gewähren. 3. Bei der Suche nach Standorten für Taubenhäuser ist es tatkräftig zu unterstützen. Des Weiteren soll der Magistrat das Stadttaubenmanagement mit ausreichend Personal ausstatten. Begründung:
Wenn das Thema Stadttauben diskutiert wird, dann sind selbst bei einem einfachen Sachverhalt mindestens drei Dezernate betroffen, in der Regel jedoch vier oder mehr Institutionen. Die Abstimmung funktioniert leider gar nicht. Eine Dienststelle muss federführend verantwortlich und zuständig sein, um eine einheitliche Umsetzung gewährleisten zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2024, ST 1605
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79-0