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Planungsstand Neubau der Skate- und der Fitnessanlage in NiederEschbach

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

14.07.2023

Anregung Ortsbeirat

Stand der Planung/Ausführung der Neugestaltung der Skateranlage in NiederEschbach

Details im PARLIS OM_4275_2023
02.10.2023

Stellungnahme des Magistrats

Stand der Planung/Ausführungen der Neugestaltung der Skateranlage in Nieder-Eschbach

Details im PARLIS ST_1983_2023
18.02.2024

Antrag Ortsbeirat

Planungsstand Neubau der Skate- und der Fitnessanlage in NiederEschbach

Details im PARLIS OF_290-15_2024
08.03.2024

Anregung Ortsbeirat

Planungsstand Neubau der Skate- und der Fitnessanlage in NiederEschbach

Details im PARLIS OM_5238_2024
05.07.2024

Stellungnahme des Magistrats

Planungsstand Neubau der Skate- und der Fitnessanlage in Nieder-Eschbach

Details im PARLIS ST_1353_2024
16.08.2024

Antrag Ortsbeirat

Planungsstand Neubau der Skate- und der Fitnessanlage in Nieder-Eschbach

Details im PARLIS OF_326-15_2024
13.09.2024

Anregung Ortsbeirat

Planungsstand Neubau der Skate- und der Fitnessanlage in Nieder-Eschbach

Details im PARLIS OM_5954_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5238 entstanden aus Vorlage: OF 290/15 vom 18.02.2024

Betreff: Planungsstand Neubau der Skate- und der Fitnessanlage in Nieder-Eschbach Vorgang: OM 4275/23 OBR 15; ST 1983/23 Der Magistrat wird gebeten, über den konkreten Planungsstand des Neubaus der Skate- und Fitnessanlage in Nieder-Eschbach in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen zu berichten und hierbei die aktuelle Planung vorzustellen.

Begründung:

In der Stellungnahme vom 02.10.2023, ST 1983, heißt es: "Im Haushalt 2024 sind finanzielle Mittel für die Umsetzung der Baumaßnahme vorgemerkt. Das Grünflächenamt ist mit der Planung der Maßnahme beauftragt und hat in der Zwischenzeit auf der Grundlage der aktuellen Planung, die Kostenschätzungen sowohl für die Grunderneuerung der Tennisanlage als auch für den Neubau der Skate- und der Fitnessanlage erarbeitet. Entgegen früherer Kostenschätzungen ist eine M-Vortrag notwendig und aufgrund der einzuholenden Genehmigungen (Landschaftsschutz, Gewässerschutz) mit den nicht vorhersehbaren Prüfungszeiten sowie den einzuhaltenden Regularien bei den Ausschreibungsverfahren und den beschränkten personellen Kapazitäten im Grünflächenamt, wird ein Baubeginn frühestens im Sommer 2025 möglich sein." Da die Stellungnahme in einigen Punkten sehr unkonkret bleibt, besteht der genannte Informationsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4275
Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1983 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1353 Antrag vom 16.08.2024, OF 326/15 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5954
Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 52-2