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Einladung der Dezernentin fu ̈r Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, Frau Stephanie Wu ̈st, in die Ortsbeiratssitzung - Dezernentin la ̈sst den no ̈tigen Respekt fu ̈r die Ortsbeira ̈te vermissen

Lesezeit: 7 Minuten

Bisheriger Verlauf

04.11.2022

Anregung Ortsbeirat

Einladung von Dezernentin für Wirtschaft, Recht und Reformen ,Frau Stephanie Wüst, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15

Details im PARLIS OM_3038_2022
21.02.2024

Antrag Ortsbeirat

Einladung der Dezernentin fu ̈r Wirtschaft, Recht und Reformen, Frau Stephanie Wu ̈st, in die Ortsbeiratssitzung - Dezernentin la ̈sst den no ̈tigen Respekt fu ̈r die Ortsbeira ̈te vermissen

Details im PARLIS OF_295-15_2024
08.03.2024

Anregung Ortsbeirat

Einladung der Dezernentin fu ̈r Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, Frau Stephanie Wu ̈st, in die Ortsbeiratssitzung - Dezernentin la ̈sst den no ̈tigen Respekt fu ̈r die Ortsbeira ̈te vermissen

Details im PARLIS OM_5239_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5239 entstanden aus Vorlage: OF 295/15 vom 21.02.2024

Betreff: Einladung der Dezernentin fu ̈r Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, Frau Stephanie Wu ̈st, in die Ortsbeiratssitzung - Dezernentin la ̈sst den no ̈tigen Respekt fu ̈r die Ortsbeira ̈te vermissen
Vorgang: OM 3038/22 OBR 15 Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Dezernentin für Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, Frau Stephanie Wüst, endlich der Einladung des Ortsbeirates vom 04.11.2022 folgt und sich den Fragen der Bürgerinnen und Bürger und der Mitglieder des Ortsbeirates in der Bürgerfragestunde stellt.

Begründung:

Bereits am 04.11.2022 hat der Ortsbeirat Frau Dezernentin Wüst in die Ortsbeiratssitzung eingeladen. Bislang ist Frau Wüst weder der Einladung gefolgt noch hat der Ortsbeirat eine Antwort auf die Einladung erhalten. Dies ist respektlos und zeigt den Stellenwert, den Ortsbeiräte offenbar im Dezernat haben. Es ist an der Zeit, die Anliegen des Ortsbeirates und damit der Bürgerinnen und Bürger, die dieser repräsentiert, ernst zu nehmen und diesen zu folgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3038
Beratung im Ortsbeirat: 15

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 15 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme