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Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt

Lesezeit: 6 Minuten

Bisheriger Verlauf

26.02.2024

Antrag Ortsbeirat

Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt

Details im PARLIS OF_172-14_2024
11.03.2024

Anregung Ortsbeirat

Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt

Details im PARLIS OM_5250_2024
26.05.2025

Stellungnahme des Magistrats

Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt

Details im PARLIS ST_838_2025
Reflexions-Analyse
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5250 entstanden aus Vorlage: OF 172/14 vom 26.02.2024

Betreff: Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob und wie in Harheim als Blaupause für weitere Randstadtteile das stadtplanerische Konzept der 15-Minuten-Stadt umgesetzt werden kann. Dabei ist insbesondere zu prüfen, wie ein solches Konzept im Bestand umgesetzt werden kann. In diesem Zusammenhang ist dem Ortsbeirat Folgendes besonders wichtig, allerdings ist die Prüfung des Konzepts nicht ausschließlich auf diese Punkte zu beschränken: 1. Erreichbarkeit der S 6, der U 2, U 9 und der U 5 mit dem Bus im 15-Minuten-Takt zwischen 05:00 Uhr und 00:00 Uhr - Gleiches ist für den Rückweg von U- oder-S-Bahn anzuwenden. Dies bringt vor allem für Teilzeitbeschäftigte bzw. Sch ülerinnen und Schüler auf den weiterführenden Schulen eine enorme Zeitersparnis. 2. Der Rufbus Knut ist in das Konzept sinnvoll einzubinden. 3. Beschleunigung des Baus des Gymnasiums Nord, um ausreichend Schulplätze innerhalb der 15-Minuten-Erreichbarkeit zu gewährleisten. 4. Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach nach Bonames.

Begründung:

Das Konzept der 15-Minuten-Stadt kommt aus dem stadtplanerischen Kontext und beschreibt eine Stadt, in der alle Wege des Alltags in weniger als 15 Minuten bestritten werden können. Dabei sollen nachhaltige Verkehrsmittel genutzt werden: Die Strecken werden zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV zurückgelegt. Hierfür braucht es eine gleichmäßige Verteilung der Stationen des Alltags über die gesamte Stadt. Das Konzept geht auf den französischen Stadtforscher und Experten für komplexe Systeme, Carlos Moreno, zurück, der dafür bereits mehrfach ausgezeichnet wurde. Bereits 16 Städte sollen weltweit an der Umsetzung des Konzepts arbeiten. Während in vielen innenstadtnahen Stadtteilen eine Realisierung des Konzepts sehr realistisch erscheint, muss der Fokus auch auf Randstadtteile ausgeweitet werden. Das Konzept ist nicht nur auf Neubaugebiete anzuwenden, sondern auch für Stadtteile, die in den letzten Jahren stark gewachsen sind, ohne dass die Infrastruktur entsprechend angepasst wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 838
Beratung im Ortsbeirat: 14

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 14 am 28.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 14 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme