Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt
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S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5250 entstanden aus Vorlage: OF 172/14 vom 26.02.2024 Betreff: Harheim - Anwendung des Konzeptes der 15-Minuten-Stadt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob und wie in Harheim als Blaupause für weitere Randstadtteile das stadtplanerische Konzept der 15-Minuten-Stadt umgesetzt werden kann. Dabei ist insbesondere zu prüfen, wie ein solches Konzept im Bestand umgesetzt werden kann. In diesem Zusammenhang ist dem Ortsbeirat Folgendes besonders wichtig, allerdings ist die Prüfung des Konzepts nicht ausschließlich auf diese Punkte zu beschränken: 1. Erreichbarkeit der S 6, der U 2, U 9 und der U 5 mit dem Bus im 15-Minuten-Takt zwischen 05:00 Uhr und 00:00 Uhr - Gleiches ist für den Rückweg von U- oder-S-Bahn anzuwenden. Dies bringt vor allem für Teilzeitbeschäftigte bzw. Sch ülerinnen und Schüler auf den weiterführenden Schulen eine enorme Zeitersparnis. 2. Der Rufbus Knut ist in das Konzept sinnvoll einzubinden. 3. Beschleunigung des Baus des Gymnasiums Nord, um ausreichend Schulplätze innerhalb der 15-Minuten-Erreichbarkeit zu gewährleisten. 4. Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach nach Bonames.
Begründung:
Das Konzept der 15-Minuten-Stadt kommt aus dem stadtplanerischen Kontext und beschreibt eine Stadt, in der alle Wege des Alltags in weniger als 15 Minuten bestritten werden können. Dabei sollen nachhaltige Verkehrsmittel genutzt werden: Die Strecken werden zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV zurückgelegt. Hierfür braucht es eine gleichmäßige Verteilung der Stationen des Alltags über die gesamte Stadt. Das Konzept geht auf den französischen Stadtforscher und Experten für komplexe Systeme, Carlos Moreno, zurück, der dafür bereits mehrfach ausgezeichnet wurde. Bereits 16 Städte sollen weltweit an der Umsetzung des Konzepts arbeiten. Während in vielen innenstadtnahen Stadtteilen eine Realisierung des Konzepts sehr realistisch erscheint, muss der Fokus auch auf Randstadtteile ausgeweitet werden. Das Konzept ist nicht nur auf Neubaugebiete anzuwenden, sondern auch für Stadtteile, die in den letzten Jahren stark gewachsen sind, ohne dass die Infrastruktur entsprechend angepasst wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14Beratung im Ortsbeirat: 14
Beratungsergebnisse:
32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme