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Glasfaseranschlüsse in den nördlichen Stadtteilen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.06.2023

Auskunftsersuchen

Gigabitregion FrankfurtRheinMain

Details im PARLIS V_685_2023
14.08.2023

Stellungnahme des Magistrats

Gigabitregion FrankfurtRheinMain

Details im PARLIS ST_1702_2023
26.02.2024

Antrag Ortsbeirat

Glasfaseranschlüsse in den nördlichen Stadtteilen

Details im PARLIS OF_175-14_2024
11.03.2024

Anregung Ortsbeirat

Glasfaseranschlüsse in den nördlichen Stadtteilen

Details im PARLIS OM_5252_2024
12.08.2024

Stellungnahme des Magistrats

Glasfaseranschlüsse in den nördlichen Stadtteilen

Details im PARLIS ST_1470_2024
06.01.2025

Stellungnahme des Magistrats

Glasfaseranschlüsse in den nördlichen Stadtteilen

Details im PARLIS ST_4_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5252 entstanden aus Vorlage: OF 175/14 vom 26.02.2024

Betreff: Glasfaseranschlüsse in den nördlichen Stadtteilen
Vorgang: V 685/23 OBR 14; ST 1702/23 Der Magistrat wird gebeten, beim Thema Glasfaseranschlüsse schnellstmöglich in die Umsetzung zu gehen. Die notwendigen administrativen Maßnahmen zur Umsetzung des Beitrittsbeschlusses sind der nächste Schritt, damit anschließend rechtsgültig die notwendigen Kooperationsverträge mit interessierten Telekommunikationsunternehmen geschlossen werden können.

Begründung:

Der Magistrat teilte dem Ortsbeirat in seiner Stellungnahme vom 14.8.2023, ST 1702, mit, er sehe den Breitbandausbau als "Teil der Daseinsvorsorge", den man nicht "dem Markt überlassen" wolle und ihn deshalb als "städtische Aufgabe" betrachte. Was auch immer das heißen mag, es gilt nun, zügig zu handeln. Denn das entscheidende Hindernis, welches den Fortgang des Glasfaserausbaus behindert hat, ist bisher der Umstand, dass die Stadt Frankfurt nicht der Gigabitregion beigetreten ist. Denn der Markt in Form mindestens eines interessierten Telekommunikationsunternehmens, das derzeit in Bad Vilbel Kabel verlegt, steht bekanntlich für den Ausbau des Netzes in den nördlichen Stadtteilen bereit. Jetzt ist es also an der Zeit, die administrativen und gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen zum Abschluss der notwendigen Kooperationsverträge schnellstmöglich zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 685 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1702 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1470 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 4