Jugendpartizipation auf Ortsbezirksebene
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Bisheriger Verlauf
20.02.2024
12.03.2024
03.06.2024
20.02.2024
12.03.2024
03.06.2024
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5256 entstanden aus Vorlage: OF 768/10 vom 20.02.2024
Betreff: Jugendpartizipation auf Ortsbezirksebene
Der Magistrat wird gebeten, die Einrichtung von Ortsjugendräten auf der Ebene des Ortsbezirkes durch Satzung vorzubereiten. Diese sollen jeweils Antrags- und Rederecht in der Sitzung des Ortsbeirates erhalten. Hinsichtlich der Ortsjugendräte sollen alle im Ortsbezirk wohnenden Kinder und Jugendliche mit Vollendung des zehnten Lebensjahres oder von der fünften Klasse an, je nachdem, was früher eintritt, aktiv und passiv wahlberechtigt sein. Die nähere Ausgestaltung soll unter Beteiligung des Kinderbüros und der Kinderbeauftragten erfolgen Begründung:
Kinder und Jugendliche sollten an politischen Entscheidungen auf Ortsbezirksebene, die sie betreffen, in geeigneter Form beteiligt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1053 Aktenzeichen: 51