Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5256 entstanden aus Vorlage: OF 768/10 vom 20.02.2024 Betreff: Jugendpartizipation auf Ortsbezirksebene Der Magistrat wird gebeten, die Einrichtung von Ortsjugendräten auf der Ebene des Ortsbezirkes durch Satzung vorzubereiten. Diese sollen jeweils Antrags- und Rederecht in der Sitzung des Ortsbeirates erhalten. Hinsichtlich der Ortsjugendräte sollen alle im Ortsbezirk wohnenden Kinder und Jugendliche mit Vollendung des zehnten Lebensjahres oder von der fünften Klasse an, je nachdem, was früher eintritt, aktiv und passiv wahlberechtigt sein. Die nähere Ausgestaltung soll unter Beteiligung des Kinderbüros und der Kinderbeauftragten erfolgen
Begründung:
Kinder und Jugendliche sollten an politischen Entscheidungen auf Ortsbezirksebene, die sie betreffen, in geeigneter Form beteiligt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1053