Jugendpartizipation auf Ortsbezirksebene
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Einrichtung von Ortsjugendräten auf der Ebene des Ortsbezirks vorzubereiten, um Kinder und Jugendliche an politischen Entscheidungen zu beteiligen. Dies soll durch eine Satzung geschehen, die die Wahlberechtigung für alle im Ortsbezirk wohnenden Kinder und Jugendlichen ab dem zehnten Lebensjahr regelt.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Einrichtung von Ortsjugendräten auf der Ebene des Ortsbezirkes durch Satzung vorzubereiten. Diese sollen jeweils Antrags- und Rederecht in der Sitzung des Ortsbeirates erhalten. Hinsichtlich der Ortsjugendräte sollen alle im Ortsbezirk wohnenden Kinder und Jugendliche mit Vollendung des zehnten Lebensjahres oder von der fünften Klasse an, je nachdem, was früher eintritt, aktiv und passiv wahlberechtigt sein. Die nähere Ausgestaltung soll unter Beteiligung des Kinderbüros und der Kinderbeauftragten erfolgen
Begründung
Kinder und Jugendliche sollten an politischen Entscheidungen auf Ortsbezirksebene, die sie betreffen, in geeigneter Form beteiligt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Februar 2024OFOF 768/10Jugendpartizipation auf OrtsbezirksebeneOrtsbeiratsantrag · FDP
- 12. März 2024Sie sind hierOMOM 5256Jugendpartizipation auf OrtsbezirksebeneDirektanregung
- 3. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1053Jugendpartizipation auf OrtsbezirksebeneStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats