Gesetzeskonforme Umsetzung von Vergrämungsmaßnahmen
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Bisheriger Verlauf
20.02.2024
11.03.2024
09.09.2024
Antrag Ortsbeirat
Gesetzeskonforme Umsetzung von Vergrämungsmaßnahmen
Details im PARLIS OF_856-2_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Gesetzeskonforme Umsetzung von Vergrämungsmaßnahmen
Details im PARLIS OM_5275_2024Stellungnahme des Magistrats
Gesetzeskonforme Umsetzung von Vergrämungsmaßnahmen
Details im PARLIS ST_1650_202420.02.2024
Antrag Ortsbeirat
Gesetzeskonforme Umsetzung von Vergrämungsmaßnahmen
Details im PARLIS OF_856-2_202411.03.2024
Anregung Ortsbeirat
Gesetzeskonforme Umsetzung von Vergrämungsmaßnahmen
Details im PARLIS OM_5275_202409.09.2024
Stellungnahme des Magistrats
Gesetzeskonforme Umsetzung von Vergrämungsmaßnahmen
Details im PARLIS ST_1650_2024 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5275 entstanden aus Vorlage: OF 856/2 vom 20.02.2024
Betreff: Gesetzeskonforme Umsetzung von Vergrämungsmaßnahmen
Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn auf ihre Pflichten hinzuweisen, bei Vergrämungsmaßnahmen gegen Tauben und andere Tiere die Stadt Frankfurt einzubinden und die bestehenden Gesetze zu beachten. Begründung:
Am 02.02.2024 hatte die DB Netzvergrämungsmaßnahmen gegen Tauben in der Unterführung zwischen Voltastraße und Hamburger Allee vorgenommen. Dabei wurden zwölf Tiere eingeschlossen und wären verhungert, wären sie nicht rechtzeitig befreit worden. Die Maßnahmen wurden ohne Einbindung der Stadt Frankfurt durchgeführt. Eine solche Einbindung hätte geschehen müssen, da es sich um Baumaterialien der Stadt Frankfurt und Arbeiten im öffentlichen Raum handelt. Eine Mahnung seitens des Magistrats soll sicherstellen, dass sich derartige Verstöße nicht wiederholen und Tierleid verhindert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1650
Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 23-20