Zulassung der Wiederinbetriebnahme der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33
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Bisheriger Verlauf
07.10.2019
25.10.2019
21.02.2020
Antrag Ortsbeirat
Zulassung der Wiederinbetriebnahme der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33
Details im PARLIS OF_1432-5_2019Ortsbeirat Magistratsvorlage
Zulassung der Wiederinbetriebnahme der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33
Details im PARLIS OM_5294_2019Stellungnahme des Magistrats
Zulassung der Wiederinbetriebnahme der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33
Details im PARLIS ST_357_202007.10.2019
Antrag Ortsbeirat
Zulassung der Wiederinbetriebnahme der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33
Details im PARLIS OF_1432-5_201925.10.2019
Anregung Ortsbeirat
Zulassung der Wiederinbetriebnahme der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33
Details im PARLIS OM_5294_201921.02.2020
Stellungnahme des Magistrats
Zulassung der Wiederinbetriebnahme der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33
Details im PARLIS ST_357_2020 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5294 entstanden aus Vorlage: OF 1432/5 vom 07.10.2019
Betreff: Zulassung der Wiederinbetriebnahme der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33
Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen bzw. Auflagen zu erlassen, die die sofort mit der Wiedereröffnung der o. g. Shisha-Bar eingetretenen Probleme (Raserei, Lärmbeschwerden, Gestank) nachhaltig beseitigen (siehe Polizei- und Ordnungsamtprotokolle vom 30.08.2019 und 31.08.2019). Darüber hinaus wird der Magistrat um Auskunft gebeten, warum die Shisha-Bar in dieser Form den Betrieb genau wie zuvor fortsetzen durfte, obwohl offenkundig viele der Probleme nicht behoben sind. Begründung:
Die Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33 hatte nach der Eröffnung im Januar 2018 zu erheblichen Beeinträchtigungen (Lärm, Geruch, Raserei) geführt (vgl. verschiedene vorherige Anträge an den Ortsbeirat 5). Nach massiven Beschwerden aus der Nachbarschaft und verschiedenen Verstößen (Kohlenmonoxidbelastung, Lärmbelästigung, Geruchsbelästigung, Spielautomaten mit abgelaufenen Lizenzen, Uneinsichtigkeit des Betreibers) wurde die Bar zunächst am 10.03.2019 vorübergehend geschlossen. Zum 30.08.2019 eröffnete die Bar wieder - zwar mit neuer Abluftanlage, allerdings sofort wieder mit genau den gleichen Problemen wie zuvor. Bereits mit dem Tag der Eröffnung sahen sich Nachbarn genötigt, zur Nachtzeit Polizei und Ordnungsamt um Hilfe zu bitten, da die Nachtruhe nicht eingehalten wurde, Autorennen vor der Shisha-Bar stattfanden und trotz Abluftanlage (teilweise aufgrund von weit geöffneten Fenstern) ein starker, beißender Shisha-Geruch bzw. -Qualm durch die gesamte Nachbarschaft zog. Außerdem erzeugt die Abluftanlage Betriebsgeräusche, die nun noch zusätzlich die Nachbarschaft beeinträchtigen. Da der Geruch nicht gefiltert wird, werden nun weitere Bereiche in der Nachbarschaft durch den starken Shisha-Geruch in Mitleidenschaft gezogen und belästigt. Die Situation ist also mitnichten verbessert. Gesetze werden nicht eingehalten und das Zusammenleben in der Nachbarschaft ist nachhaltig gestört. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 357
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 0