Fahrzeugzählungen Großer und Mittlerer Hasenpfad zwischen 07:00 Uhr und 09:00 Uhr
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5333 entstanden aus Vorlage: OF 1046/5 vom 27.02.2024 Betreff: Fahrzeugzählungen Großer und Mittlerer Hasenpfad zwischen 07:00 Uhr und 09:00 Uhr Der Magistrat wird gebeten, noch bevor die Martin-Buber-Schule und die KGS Niederrad in die "Hasenpfade" ziehen, Fahrzeugzählungen durchzuführen und die Ergebnisse dem Ortbeirat mitzuteilen. Die Zählungen sollen insbesondere in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 09:00 Uhr durchgeführt werden.
Begründung:
Die erwartete Steigerung der Anzahl an Schülerinnen und Schülern auf möglicherweise bis zu 1.000 stellt nicht nur eine Herausforderung in Bezug auf das zusätzliche Verkehrsaufkommen durch den Schulweg dar, sondern erfordert auch eine eingehende Analyse des Pendlerverkehrs sowie der zeitlichen Spitzenbelastung. Es ist von besonderem Interesse zu erfahren, wie viele Pendler die Strecken nutzen und zu welchen Uhrzeiten ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu verzeichnen ist. Diese Zahlen sind von entscheidender Bedeutung für die künftige Verkehrsplanung, um effektive Maßnahmen ergreifen zu können. Dabei steht nicht nur die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler im Fokus, sondern auch die Minimierung von Beeinträchtigungen für die Anwohner. Eine umfassende Überprüfung des öffentlichen Nahverkehrs ist daher unabdingbar, um einen reibungslosen Verkehrsfluss und eine geringe Beeinträchtigung der Wohngegend sicherzustellen. Die erhobenen Daten werden somit nicht nur als Grundlage für infrastrukturelle Entscheidungen dienen, sondern auch dazu beitragen, Maßnahmen zu entwickeln, die den Verkehr effizient lenken und die Lebensqualität der Anwohner erhalten. Die umsichtige Integration des öffentlichen Nahverkehrs in diesen Planungsprozess wird dabei eine zentrale Rolle spielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1535 Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme