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Busanschluss Buslinie 25 zur S-Bahn - angemessene Umsteigezeiten im ÖPNV

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

26.03.2024

Antrag Ortsbeirat

Busanschluss Buslinie 25 zur S-Bahn - angemessene Umsteigezeiten im ÖPNV

Details im PARLIS OF_178-14_2024
22.04.2024

Anregung Ortsbeirat

Busanschluss Buslinie 25 zur S-Bahn - angemessene Umsteigezeiten im ÖPNV

Details im PARLIS OM_5371_2024
Reflexions-Analyse
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5371 entstanden aus Vorlage: OF 178/14 vom 26.03.2024

Betreff: Busanschluss Buslinie 25 zur S-Bahn - angemessene Umsteigezeiten im ÖPNV
Der Magistrat wird gebeten, bei der traffiQ darauf hinzuwirken, Umsteigezeiten vom Bus 25 in die S 6, Richtung Frankfurt Innenstadt, in Berkersheim Bahnhof wirklichkeitsnah im Fahrplan auf mindestens sieben Minuten anzupassen.

Begründung:

Nach Auskunft des RMV werden für den Umstieg zwischen dem Bus 25 aus Harheim und der S 6 am Bahnhof Berkersheim sechs Minuten als angemessen betrachtet. Angesichts des Zustands des Fußwegs und des Umstands, dass der Zugang zu den S-Bahn-Gleisen nur noch über eine Behelfsbrücke möglich ist, berichten Reisende aus Harheim zunehmend, dass die knappen Umstiegszeiten nicht ausreichen. Über den Tag verteilt gibt es noch einzelne Verbindungen unter sieben Minuten (Beispiel: Harheim - Westbahnhof mit Ankunft Berkersheim Bahnhof um 06:47 Uhr, 07:16 Uhr, 08:17 Uhr, 09:15 Uhr oder Westbahnhof - Harheim mit Ankunft in Berkersheim um 15:09 Uhr, 16:09 Uhr, 17:09 Uhr). Anpassungen im Busfahrplan der Buslinie 25 um eine bis zwei Minuten erreichen hier eine deutliche Verbesserung der Situation und verhindern, dass sich die spurtstarken Fahrgäste in die Tür der S-Bahn stellen müssen, um anderen Fahrgästen die Mitfahrt zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Beratung im Ortsbeirat: 14

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 14 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Ortsbeirat verzichtet auf die Vorlage einer Stellungnahme, da sich die Anregung inzwischen erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Ortsbeirat erklärt die Angelegenheit für erledigt und verzichtet auf die Vorlage einer Stellungnahme. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2