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Parkhaus Galluswarte ausschildern und in das Parkleitsystem aufnehmen - Teil 2

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5397 entstanden aus Vorlage: OF 1218/1 vom 02.04.2024 Betreff: Parkhaus Galluswarte ausschildern und in das Parkleitsystem aufnehmen - Teil 2 Vorgang: OM 4798/23 OBR 1; ST 533/24 In Bezug auf die Stellungnahme vom 08.03.2024, ST 533, wird der Magistrat gebeten, mit dem Betreiber des Parkhauses Galluswarte eine Lösung zu finden, dass das Parkhaus im Rahmen der Gleichbehandlung und des Wettbewerbsrechts gemäß den Vorschlägen aus dem Antrag an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4798, ausgeschildert wird.

Begründung:

Die Stellungnahme ST 533 ist widersprüchlich. An der Galluswarte hängt ein Richtungsschild zum Parkhaus Ordnungsamt der stadteigenen Parkhausbetriebsgesellschaft, aber gleichzeitig argumentiert die Stadt Frankfurt damit, dass im Rahmen der Gleichbehandlung keine Schilder zu einzelnen privaten Unternehmen aufgehängt werden. Wenn die Stadt mit Gleichbehandlung argumentiert, dann muss entweder das Hinweisschild zum Parkhaus Ordnungsamt abmontiert werden oder das viel näher gelegene Parkhaus Galluswarte auch Hinweisschilder bekommen. Die APCOA Parking wäre bereit, die Kosten für das Schild selbst zu tragen. Offenbar verhindert die Stadt Frankfurt, dass private Parkgaragen auch ausgeschildert werden. Die Anwohnenden wünschen sich dringend, dass wenigstens die öffentlichen Parkhäuser ausgeschildert werden, wenn schon das Anwohnerparken im Gallus auf sich warten lässt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4798 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 533 Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme