Fahrradpiktogrammketten Kleyerstraße versetzen, Sicherheit erhöhen
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Bisheriger Verlauf
02.04.2024
23.04.2024
21.10.2024
Antrag Ortsbeirat
Fahrradpiktogrammketten Kleyerstraße versetzen, Sicherheit erhöhen
Details im PARLIS OF_1220-1_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Fahrradpiktogrammketten Kleyerstraße versetzen, Sicherheit erhöhen
Details im PARLIS OM_5399_2024Stellungnahme des Magistrats
Fahrradpiktogrammketten Kleyerstraße versetzen, Sicherheit erhöhen
Details im PARLIS ST_1818_202402.04.2024
Antrag Ortsbeirat
Fahrradpiktogrammketten Kleyerstraße versetzen, Sicherheit erhöhen
Details im PARLIS OF_1220-1_202423.04.2024
Anregung Ortsbeirat
Fahrradpiktogrammketten Kleyerstraße versetzen, Sicherheit erhöhen
Details im PARLIS OM_5399_202421.10.2024
Stellungnahme des Magistrats
Fahrradpiktogrammketten Kleyerstraße versetzen, Sicherheit erhöhen
Details im PARLIS ST_1818_2024 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5399 entstanden aus Vorlage: OF 1220/1 vom 02.04.2024
Betreff: Fahrradpiktogrammketten Kleyerstraße versetzen, Sicherheit erhöhen
Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradpiktogrammketten in der Kleyerstraße gemäß den Musterlösungen für Radverbindungen des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen so weit in Richtung Fahrbahnmitte versetzen zu lassen, dass mindestens 75 Zentimeter Abstand zu den seitlich parkenden Fahrzeugen besteht. Das bedeutet praktisch, die Markierung der Piktogrammketten auf dem Asphalt im Bereich der Straßenbahnschienen. Begründung:
Die bestehenden Piktogrammketten sind in einem sehr geringen Abstand zu den seitlich parkenden Fahrzeugen angeordnet. Bei sich öffnenden Autotüren sind Radfahrende gezwungen, seitlich in Richtung Straßenbahngleise auszuweichen. Das birgt das Risiko von Stürzen, wenn die Fahrradradreifen in die Straßenbahnschienen gelangen. Radpiktogrammketten zwischen den Schienen führen Radfahrende mit sicherem Abstand über die gesamte Länge der Kleyerstraße. Bild: Manuel Denkwitz, Kleyerstraße stadtauswärts Grafik: Musterlösungen für Radverbindungen des Hessisches Verkehrsministeriums Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1818
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme