Mobilität im Ortsbezirk 1: Weitere Planungen zur Verlängerung der U 5 ins Europaviertel im Ortsbeirat 1 vorstellen
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Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5401 entstanden aus Vorlage: OF 1225/1 vom 02.04.2024 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Weitere Planungen zur Verlängerung der U 5 ins Europaviertel im Ortsbeirat 1 vorstellen Vorgang: OM 4576/23 OBR 1; ST 370/24 Mit der Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4576, wurde der Magistrat aufgefordert, dem Ortsbeirat in Zusammenarbeit mit der VGF den aktuellen Sachstand der Planungen zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 in das Europaviertel vorzustellen. Dabei sollte unter anderem auf die folgenden Themen eingegangen werden: a) Datum der Eröffnung der Verlängerung der U 5 über vier Stationen ins Europaviertel; b) Ausgestaltung der vier neuen U-Bahn-Stationen insbesondere in Bezug auf den Komfort der Reisenden mit Sitzbänken, Rolltreppen, Aufzügen usw. sowie geplante Stationskunst; c) weiterer Planungsprozess zur endgültigen Benennung der Stationen mit den derzeitigen Titeln "Emser Brücke, Europagarten, Tel Aviv Platz"; d) geplante Feierlichkeiten für die Öffentlichkeit zur Eröffnung der Linienverlängerung; e) Vorstellung der Erweiterungslinie in Richtung Rebstock. Der Magistrat schreibt in der Stellungnahme vom 09.02.2024, ST 370, dass dies im Rahmen eines Ortstermins am 12.12.2023 geschehen sei. Ortsbeiratsmitglieder, die den Termin wahrnahmen, erhielten auf die in der Anregung OM 4576 gestellten Fragen jedoch kaum Antworten. Auch die Präsentation enthält hierzu keine detaillierten Angaben. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat 1 die Fragen aus der Anregung OM 4576 zeitnah zu beantworten und insbesondere Planungen und Termine zur Verlängerung der U 5 über das Europaviertel hinaus vorzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4576 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 370 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1688 Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme