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Kostenübernahme für Straßen- und Wegesicherung bei Veranstaltungen

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Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5417 entstanden aus Vorlage: OF 252/16 vom 03.04.2024 Betreff: Kostenübernahme für Straßen- und Wegesicherung bei Veranstaltungen Der Magistrat wird aufgefordert, die bei Straßenveranstaltungen entstehenden Kosten für die zertifizierte Straßen- und Wegesicherung direkt zu übernehmen, anstatt die Vereine/Veranstalter damit zu belasten und erst zu einem späteren Zeitpunkt zu entlasten. Hierzu stellt der Ortsbeirat folgende Fragen: 1. Wie hoch waren die Ausgaben für den zertifizierten Schutz im Jahr 2023 für die Stadt Frankfurt insgesamt und für Bergen-Enkheim im Einzelnen? 2. Wieviel Geld wird vom Magistrat für 2024, 2025 und 2026 für die Stadt Frankfurt insgesamt und für Bergen-Enkheim im Einzelnen für die zertifizierten Schutzmaßnahmen in den Haushalt gestellt? 3. Warum müssen die Schutzmaßnahmen zertifiziert sein? 4. Warum müssen die Vereine in Vorleistung gehen (frei nach dem Motto "wer bestellt, der bezahlt")? 5. Warum muss dieser bürokratische Aufwand betrieben werden?

Begründung:

Laut der "Richtlinie der Stadt Frankfurt am Main zur Unterstützung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum bei der Finanzierung von Sicherheitsauflagen" muss schon im Vorfeld der Veranstaltung im Rahmen des Erlaubnisantrages beim Service-Center Veranstaltungen die Höhe der konkretisierten Forderungen der Sicherheitsbehörden, in Form von Kostenvoranschlägen der Unternehmen, die diese Leistungen erbringen sollen, angemeldet werden. Hierzu ergeht dann eine Kostenübernahmezusicherung (gemäß den Voraussetzungen der Richtlinie Ziffer 2) in für das Ordnungsamt angemessener Höhe. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, lehnt das Ordnungsamt die Forderung ab. Nach der Veranstaltung wird durch die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ordnungsamtes anhand der eingereichten Originalrechnungen der jeweilige Betrag, der über das normale Maß hinausgehenden Kosten für Auflagen zur Gewährleistung der Sicherheit, ausgezahlt. Insgesamt erscheint dies als ein recht langwieriger und aufwendiger Prozess, der viele Ressourcen bindet und insbesondere für die Vereine/Veranstalter ein finanzielles Problem darstellt. Sie müssen nämlich für den Schutz der Bürger in Vorleistung treten, anstatt dass dies die Stadt tut. Dies führt dazu, dass sich mancher Verein überlegt, die Veranstaltung überhaupt stattfinden zulassen. Etwas weniger Bürokratie wäre für alle Beteiligten sehr wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1396