Bessere Sicherung der Verkehrswege und Baustelleneinrichtung
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Bisheriger Verlauf
21.06.2021
08.07.2021
29.11.2021
Antrag Ortsbeirat
Bessere Sicherung der Verkehrswege und Baustelleneinrichtung
Details im PARLIS OF_29-8_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Bessere Sicherung der Verkehrswege und Baustelleneinrichtung
Details im PARLIS OM_541_2021Stellungnahme des Magistrats
Bessere Sicherung der Verkehrswege und Baustelleneinrichtung
Details im PARLIS ST_2147_202121.06.2021
Antrag Ortsbeirat
Bessere Sicherung der Verkehrswege und Baustelleneinrichtung
Details im PARLIS OF_29-8_202108.07.2021
Anregung Ortsbeirat
Bessere Sicherung der Verkehrswege und Baustelleneinrichtung
Details im PARLIS OM_541_202129.11.2021
Stellungnahme des Magistrats
Bessere Sicherung der Verkehrswege und Baustelleneinrichtung
Details im PARLIS ST_2147_2021 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 541 entstanden aus Vorlage: OF 29/8 vom 21.06.2021
Betreff: Bessere Sicherung der Verkehrswege und Baustelleneinrichtung
Der Magistrat wird beauftragt, die Zufahrt in die Straße Brühlfeld bezüglich der aktuellen Baustelleneinrichtung des Baugebiets "An der Sandelmühle" (Bebauungsplan Nr. 889) besser zu regeln. Es wäre sinnvoll, dem Bauunternehmen eine Führung der Stromversorgung mit Hilfe einer Kabelbrücke zu empfehlen. Begründung:
Aktuell wird das Stromkabel für die Baustelleneinrichtung durch einen Überfahrschutz auf der Straße gesichert. Dieser wird jedoch immer wieder durch die darüber fahrenden Autos beschädigt und verschoben, sodass sich der Schutz aufstellt und die Straße blockiert. Während der Arbeitszeiten wird der Schutz von Mitarbeitern des Bauunternehmers zwar wieder zurecht gerückt, jedoch am Wochenende nicht - was zu Beeinträchtigungen des Verkehrs führt. Fotos: Maximilian Dresch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2147
Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1