Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 542 entstanden aus Vorlage: OF 34/8 vom 21.06.2021 Betreff: Friedhofsmauer Niederursel unbedingt erhalten Vorgang: V 1783/20 OBR 8; ST 111/21 Der Magistrat beauftragt, im Rahmen eines Ortstermins mit dem Bürgerverein Niederursel-Nordweststadt, den örtlichen Kirchengemeinden und dem Ortsbeirat Möglichkeiten für die Erhaltung der alten Friedhofsmauer zu erörtern.
Begründung:
Nach Mitteilung des Magistrats würde eine Sanierung der alten, circa 220 Meter langen Friedhofsmauer, wie vom Ortsbeirat gewünscht, mit Kosten von rund 300.000 Euro zu Buche schlagen. Die innenliegende Mauer sei zudem "entbehrlich". Auch ein Zuschuss aus dem Ortsbeiratsbudget komme für das Fachamt nicht in Betracht. Für die Nutzerinnen und Nutzer der Grabstätten direkt an der Mauer bedeutet ein Abriss des Mauerwerks einen erheblichen Eingriff in die bisherige Grabstättengestaltung. Aus stadtteilgeschichtlicher Sicht handelt es sich um die östliche Außenmauer des alten Friedhofs, die zusammen mit der Kapelle einen erkennbaren historischen Grundriss markiert. Der Friedhof würde seinen Charakter verlieren, wenn die Mauer weggebrochen würde. Alte Mauern sind Heimat und Geschichte - die Einfriedung des alten Niederurseler Friedhofs sollte erhalten blieben. Zwischenzeitlich hat der Bürgerverein Niederursel Nordweststadt zwei voneinander unabhängige Kostenvoranschläge von Bauunternehmen eingeholt, die für Baustelleneinrichtung und Wiederherstellung der Natursteinmauer mit einmal 156.000 Euro und einmal 55.000 Euro rechnen. Da diese Beträge deutlich von der Summe abweichen, die der Magistrat angegeben hat, hält der Ortsbeirat eine neue Verhältnisbestimmung Friedhofskultur/Wirtschaftlichkeit für geboten. Es ist ein schlechtes Zeichen, wenn im Frankfurter Friedhofswesen, das sich im Vergleich zu anderen Kommunen des Rhein-Main-Gebietes sowieso schon durch sehr hohe Gebühren finanziert, Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Vordergrund stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.10.2020, V 1783 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2021, ST 111 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1781 Aktenzeichen: 67 4