Müllabfuhr und Feuerwehrzufahrt im Bereich des Wohnblocks Frankenallee 351 bis 363 garantieren
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Bisheriger Verlauf
08.11.2019
26.11.2019
06.03.2020
Antrag Ortsbeirat
Müllabfuhr und Feuerwehrzufahrt im Bereich des Wohnblocks Frankenallee 351 bis 363 garantieren
Details im PARLIS OF_1130-1_2019Ortsbeirat Magistratsvorlage
Müllabfuhr und Feuerwehrzufahrt im Bereich des Wohnblocks Frankenallee 351 bis 363 garantieren
Details im PARLIS OM_5464_2019Stellungnahme des Magistrats
Müllabfuhr und Feuerwehrzufahrt im Bereich des Wohnblocks Frankenallee 351 bis 363 garantieren
Details im PARLIS ST_443_202008.11.2019
Antrag Ortsbeirat
Müllabfuhr und Feuerwehrzufahrt im Bereich des Wohnblocks Frankenallee 351 bis 363 garantieren
Details im PARLIS OF_1130-1_201926.11.2019
Anregung Ortsbeirat
Müllabfuhr und Feuerwehrzufahrt im Bereich des Wohnblocks Frankenallee 351 bis 363 garantieren
Details im PARLIS OM_5464_201906.03.2020
Stellungnahme des Magistrats
Müllabfuhr und Feuerwehrzufahrt im Bereich des Wohnblocks Frankenallee 351 bis 363 garantieren
Details im PARLIS ST_443_2020 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5464 entstanden aus Vorlage: OF 1130/1 vom 08.11.2019
Betreff: Müllabfuhr und Feuerwehrzufahrt im Bereich des Wohnblocks Frankenallee 351 bis 363 garantieren
Der Magistrat wird aufgefordert, die Müllentsorgung für den Wohnblock Frankenallee 351 bis 363 sowie die rechtmäßige Benutzbarkeit der Feuerwehrzufahrt zu den Gebäuden über die Bischofsheimer Straße dauerhaft zu gara ntieren. Dies kann beispielsweise durch eine Verlegung des Müllplatzes in die Nähe der Mönchhofstraße und eine Abholung des Mülls über die Mönchhofstraße sowie eine häufigere Kontrolle der Falschparker in der Bischofsheimer Straße erreicht werden. Begründung:
Die Bewohnerinnen und Bewohner des Wohnblocks Frankenallee 351 bis 363 beklagen sich, dass die Müllabfuhr für ihren Hausmüll wiederholt nicht erfolgen konnte, da es dem Müllfahrzeug nicht möglich war, die Abfallbehälter am Müllplatz zu erreichen. Anwohner wurden bereits sogar aufgefordert, die doppelte Anfahrt des Müllfahrzeugs zu bezahlen. Ursache sind die beengten Verhältnisse der Zufahrt auf der Bischofsheimer Straße und dortige Falschparker. Der Weg zum Müllplatz ist außerdem eine Feuerwehrzufahrt, deren rechtmäßige Benutzbarkeit nicht dauerhaft garantiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 443 Aktenzeichen: 32 1