Bürgerinnen und Bürger vom Parkdruck entlasten - Bewohnerparken im Lyoner Quartier einrichten
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Bisheriger Verlauf
06.04.2024
26.04.2024
28.10.2024
Antrag Ortsbeirat
Bürgerinnen und Bürger vom Parkdruck entlasten - Bewohnerparken im Lyoner Quartier einrichten
Details im PARLIS OF_1109-5_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Bürgerinnen und Bürger vom Parkdruck entlasten - Bewohnerparken im Lyoner Quartier einrichten
Details im PARLIS OM_5472_2024Stellungnahme des Magistrats
Bürgerinnen und Bürger vom Parkdruck entlasten - Bewohnerparken im Lyoner Quartier einrichten
Details im PARLIS ST_1876_202406.04.2024
Antrag Ortsbeirat
Bürgerinnen und Bürger vom Parkdruck entlasten - Bewohnerparken im Lyoner Quartier einrichten
Details im PARLIS OF_1109-5_202426.04.2024
Anregung Ortsbeirat
Bürgerinnen und Bürger vom Parkdruck entlasten - Bewohnerparken im Lyoner Quartier einrichten
Details im PARLIS OM_5472_202428.10.2024
Stellungnahme des Magistrats
Bürgerinnen und Bürger vom Parkdruck entlasten - Bewohnerparken im Lyoner Quartier einrichten
Details im PARLIS ST_1876_2024 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5472 entstanden aus Vorlage: OF 1109/5 vom 06.04.2024
Betreff: Bürgerinnen und Bürger vom Parkdruck entlasten - Bewohnerparken im Lyoner Quartier einrichten
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie man dem zunehmenden Parkdruck im Lyoner Quartier entgegenwirken kann. Das Einrichten von Bewohnerparken soll an dieser Stelle ausdrücklich geprüft werden. Es könnte zur Verringerung des Parkdrucks führen. Begründung:
Der Parkraum wird im Stadtteil immer weiter reduziert. Bewohnerinnen und Bewohner finden in fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung keine ausreichenden Parkmöglichkeiten. Durch die Einrichtung von Bewohnerparken könnte hier für eine Verbesserung der Situation gesorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1876
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1876) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1