Einrichtung einer Fußgängerschutzinsel am Kreisverkehr Waldfriedstraße/Waldstraße
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Bisheriger Verlauf
05.04.2024
26.04.2024
28.10.2024
Antrag Ortsbeirat
Einrichtung einer Fußgängerschutzinsel am Kreisverkehr Waldfriedstraße/Waldstraße
Details im PARLIS OF_1110-5_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Einrichtung einer Fußgängerschutzinsel am Kreisverkehr Waldfriedstraße/Waldstraße
Details im PARLIS OM_5473_2024Stellungnahme des Magistrats
Einrichtung einer Fußgängerschutzinsel am Kreisverkehr Waldfriedstraße/Waldstraße
Details im PARLIS ST_1879_202405.04.2024
Antrag Ortsbeirat
Einrichtung einer Fußgängerschutzinsel am Kreisverkehr Waldfriedstraße/Waldstraße
Details im PARLIS OF_1110-5_202426.04.2024
Anregung Ortsbeirat
Einrichtung einer Fußgängerschutzinsel am Kreisverkehr Waldfriedstraße/Waldstraße
Details im PARLIS OM_5473_202428.10.2024
Stellungnahme des Magistrats
Einrichtung einer Fußgängerschutzinsel am Kreisverkehr Waldfriedstraße/Waldstraße
Details im PARLIS ST_1879_2024 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5473 entstanden aus Vorlage: OF 1110/5 vom 05.04.2024
Betreff: Einrichtung einer Fußgängerschutzinsel am Kreisverkehr Waldfriedstraße/Waldstraße
Der Magistrat wird gebeten, am Kreisverkehr Waldfriedstraße/Ecke Waldstraße eine Fußgängerschutzinsel einzurichten. Begründung:
Der Weg ist offiziell als festgelegter Schulweg ausgewiesen. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Kindern, Fußgängerinnen und Fußgängern eine sichere Querung des Kreisels Waldfriedstraße/Ecke Waldstraße zu ermöglichen und Gefahren zu vermeiden, ist hier eine Fußgängerschutzinsel zu errichten. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1879
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1879) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1