Bordsteinkante an der Ecke Heddernheimer Landstraße/Dillgasse barrierefrei gestalten
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Bisheriger Verlauf
22.06.2021
08.07.2021
29.11.2021
Antrag Ortsbeirat
Bordsteinkante an der Ecke Heddernheimer Landstraße/Dillgasse barrierefrei gestalten
Details im PARLIS OF_42-8_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Bordsteinkante an der Ecke Heddernheimer Landstraße/Dillgasse barrierefrei gestalten
Details im PARLIS OM_547_2021Stellungnahme des Magistrats
Bordsteinkante an der Ecke Heddernheimer Landstraße/Dillgasse barrierefrei gestalten
Details im PARLIS ST_2142_202122.06.2021
Antrag Ortsbeirat
Bordsteinkante an der Ecke Heddernheimer Landstraße/Dillgasse barrierefrei gestalten
Details im PARLIS OF_42-8_202108.07.2021
Anregung Ortsbeirat
Bordsteinkante an der Ecke Heddernheimer Landstraße/Dillgasse barrierefrei gestalten
Details im PARLIS OM_547_202129.11.2021
Stellungnahme des Magistrats
Bordsteinkante an der Ecke Heddernheimer Landstraße/Dillgasse barrierefrei gestalten
Details im PARLIS ST_2142_2021 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 547 entstanden aus Vorlage: OF 42/8 vom 22.06.2021
Betreff: Bordsteinkante an der Ecke Heddernheimer Landstraße/Dillgasse barrierefrei gestalten
Der Magistrat wird aufgefordert, die Bordsteinkante an der Ecke Heddernheimer Landstraße/Dillgasse (von der Nidda kommend auf der rechten Seite, nordwestliche Ausrichtung) abzusenken, sodass dieser Bereich für mobilitätseingeschränkte Personen, aber auch für Personen mit Kinderwagen und Kinderfahrräder barrierefrei wird. Begründung:
Die in der Abbildung gezeigte und im Text genannte Bordsteinkante stellt eine Hürde in der Nutzung des Gehwegs für mobilitätseingeschränkte Personen, aber auch für Personen mit Kinderwagen und Kinderfahrräder bzw. Laufräder dar, weil jeweils angehalten werden muss, um auf den oder vom Bordstein herunter zu gelangen. Zwar ist es ohnehin eine Kunst für die genannten Gruppen, sich auf dem später noch schmaler werdenden Bürgersteig überhaupt fortzubewegen, aber weil es keine Alternative sein kann, ausschließlich den Gehweg auf der anderen Straßenseite zu benutzen, sollte hier pragmatisch zumindest an dieser kleinen Stelle Abhilfe geschaffen werden. . Abbildung: Betreffende Bordsteinkante (Foto: Antragstellerin) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2142
Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat eine schriftliche Stellungnahme (ST 2142) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2